Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 137

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leicht doch einmal in der nächsten Woche einer kleinen Denkpause hinzugeben. Wir werden es dann, wie angekündigt, alle Fraktionen gemeinsam verhandeln.

Warum? – Weil natürlich kein vernünftiger Mensch daran denkt, dass der Rech­nungs­hof in jede Gemeinde marschiert. Ganz im Gegenteil! Er kann nach bestimmten Indi­katoren finanzcontrollingmäßig verhaltensauffällige Gemeinden ausfiltern. Da brauchen wir ihm gar keine Vorschriften zu machen, das macht er jetzt auch schon bei vielen Prüfaufträgen. Zum Beispiel gibt es bei Beschaffungen im militärischen Bereich immer wieder Verfahren mit Wahrscheinlichkeitsmethoden, wo nach dem Zufallsprinzip be­stimmte Dinge ausgewählt werden, nämlich, entweder nach dieser Sache oder, was noch viel vernünftiger ist, nach bestimmten Risikokategorien Einteilungen vorzuneh­men und dort dann stichprobenartig vorzugehen, oder Risikokategorien vorzunehmen und zu sagen, dass ab einer bestimmten Risikoschwelle alle Geschäftsfälle geprüft werden.

Also der Rechnungshof ist schlau genug, er weiß dann schon, was er tut, und er fordert diese Kompetenz auch selber. Es ist daher überhaupt nicht einzusehen, dass wir uns hier querlegen, wenn diese vernünftigen Vorschläge kommen. Deshalb auch der Appell an die ÖVP, das noch einmal zu überdenken, weil der Rechnungshof auch in diesem Fall seine Wirkung am stärksten dort erzielt, wo er prophylaktisch tätig ist, indem er noch gar nichts tut, sondern nur deshalb, weil er mit seiner Kompetenz, mit seinen kompetenten Beamten und mit seiner Umtriebigkeit existiert. (Abg. Öllinger: Was für Gründe gibt es, sich da querzulegen? – Abg. Dr. Haimbuchner: Angst!) Aber ob er kommt, hängt davon ab, wie die Gemeinde entlang von bestimmten Indikatoren wirk­lich aufgestellt ist. Das ist doch ein grundschlaues Prinzip. Und jetzt erklären Sie uns einmal, warum Sie sich dieser Schläue entziehen wollen! (Abg. Öllinger – in Richtung ÖVP –: Geben Sie dafür eine Erklärung!)

Nächster Punkt: die Fragestellung der Energieversorgung respektive der Versorgungs­sicherheit. – Das ist einerseits das Angebot an elektrischer Energie in der Arbeits­menge, und andererseits ist es natürlich die Netzsicherheit. Wir haben da eine andere Meinung als etwa die Verbundgesellschaft, teilweise auch eine andere Meinung, als der Rechnungshof mit seinem Bericht insinuiert. Wir haben das des Langen und Breiten diskutiert. Danke für die Bereitschaft, dass wir das auch im Haus noch stun­denlang durchgehen können. Dafür geht es dann im Ausschuss oder im Plenum oft schneller. Aber wir nehmen das sehr gerne an.

Wir werden – was ganz selten vorkommt, wie Sie bemerkt haben – diesem Rech­nungshofbericht nicht zustimmen, weil unserer Meinung nach da ein paar Punkte übersehen werden, die man auch in Betracht ziehen könnte, zum Beispiel, dass diese ganze Malaise, die wir mit allfälligen Engpässen im Versorgungssystem tatsächlich bekommen können, damit zusammenhängt, dass wir uns der europäischen Stromliberalisierung ausgesetzt haben, weil das sofort technische Konsequenzen hat.

Wenn wir nämlich an allen europäischen Netzen hängen, dann übertragen sich bestimm­te Problematiken auch auf das österreichische Netz. Und vor allem haben wir, wenn man dauernd Unterbrecher schaltet, das Problem, dass sich der Strom rein physikalisch nach dem geringsten Widerstand selber durchleitet, und dann wird das österreichische Netz – und jetzt kommt es! – vor allem auch durch den Transit mitbelastet, nicht nur durch den österreichischen Engpass. Würde man das einmal fiktiv wegdenken, dann wäre diese Leitung nach unserer Einschätzung – aber es gibt auch Experten, die so denken – nicht notwendig, wenn es um den sogenannten Ringschluss geht.

Sei’s drum: Die Genehmigungen für diese Anlagen liegen vor, jedenfalls in der Steier­mark. Wir haben das zur Kenntnis zu nehmen, und das tun wir auch. Bleibt noch die


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