Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 145

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Das heißt, Sie besinnen sich unter Außerachtlassung dieser Tatsache nicht auf den Ar­tikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes, binden die Bevölkerung trotzdem nicht ein und wollen über diese hinweg den Vertrag beschließen. Das werden wir sicherlich nicht mittragen, denn dieses Vorgehen wird von unserer Seite schärfstens abgelehnt! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Herr Klubobmann Schüssel festgehalten hat, dass die Republik Mutmacher braucht ... (Abg. Dr. Schüssel spricht mit dem neben ihm sitzenden Abg. Grillitsch.) – Herr Klubobmann Schüssel, wenn ich kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten darf: Sie ha­ben in Ihrer Stellungnahme zu dieser Ratifizierung festgehalten, dass die Republik Mut­macher braucht, und keine Angstmacher.

Ich sage Ihnen: Wichtig wäre, dass die Republik Aufklärer hat, Aufklärer, die die Bevöl­kerung mit einbinden. (Beifall beim BZÖ.) Denn: Was reines Mutmachen unter einer rot-schwarzen Bundesregierung geheißen hat, haben wir beim Beitritt zur Europäi­schen Union gesehen. Hier hat es nämlich nur Positiva gegeben, und es wurde einfach nicht generell diskutiert, aufgeklärt und die Bevölkerung wirklich auch auf die weniger positiven Punkte des Beitrittsvertrages hingewiesen.

Zum nächsten Teil, den ich ansprechen möchte, kommend, muss ich festhalten, dass vonseiten des BZÖ wirklich alles unternommen wurde, dass aber zuletzt durch die ab­lehnende Haltung der SPÖ und der ÖVP am 25. März 2008 im Verfassungsausschuss deutlich wurde, dass keine bundesweite Volksbefragung durchgeführt werden wird.

In Kärnten haben wir eine Volksbeteiligung in die Wege geleitet. Bundesweit ist es von Ihnen niedergestimmt worden, mit dem einfachen – aber falschen – Argument, dass di­rektdemokratische Mittel nicht inflationär eingesetzt werden sollen. Das wurde zwar heute bereits einmal gesagt, aber ich erwähne es noch einmal, da es die Unwahrheit ist, dass dieses Mittel inflationär eingesetzt werden würde, da es bis jetzt in dieser Re­publik keine einzige bundesweite Volksbefragung gegeben hat.

Die Ratifizierung dieses Vertrages ist wirklich ein wesentlicher Punkt, ein wesentlicher Sachverhalt, und die Bevölkerung gehört bundesweit durch eine Volksbefragung einge­bunden.

Bezug nehmend darauf, was ich jetzt erläutert habe, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Volksbefragung über den EU-Reformvertrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung über den EU-Reformvertrag gemäß Artikel 49b B-VG zuzuleiten.“

 


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