Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 89

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schaue, als Privatperson die ÖBB zu klagen? Würden Sie sich trauen, das Museums­Quar­tier zu klagen?

Ich bin realistisch: Ich traue es mich nicht, weil ich ganz einfach die finanziellen Möglichkeiten nicht habe, mich gegen sie durchzusetzen. Für die bedeutet ein Ver­fahren weniger als die Portokassa, für Menschen mit Behinderungen kann es mehr als die persönliche Existenz sein, denn es kann unter Umständen das Fortkommen der gesamten Familie in Frage stellen. – Man braucht einfach eine Streitwertbegrenzung, damit man sich auch auf Klagen einlassen kann.

Ich kann Ihnen ein praktisches Beispiel bringen, das ich seit dreieinhalb Monaten verfolge: Im MuseumsQuartier ist seit dreieinhalb Monaten der Lift kaputt. Glauben Sie, dass sich irgendjemand auch nur einen Millimeter bewegen würde, um diesen Lift zu reparieren? – Nichts da! Ich kann aber keine Klage einreichen, denn die Errichtungs- und BetriebsgesmbH des MuseumsQuartiers hat so viel Geld, dass es mich oder andere umbringen würde, gegen sie ein Verfahren anzustrengen. Darum geht es nicht!

Herr Minister, wir brauchen das einfach! Wir brauchen eine Streitwertbegrenzung und wir brauchen eine Verfahrenserleichterung, wir brauchen die Unterlassung und wir brauchen die Beseitigung von Diskriminierung. Alles in allem: Wir brauchen ein gutes, ein novelliertes Behindertengleichstellungsgesetz – und zwar nicht irgendwann, son­dern spätestens 2009 mit Inkrafttretenstermin spätestens, weil ich großzügig bin, 1. Jänner 2010. (Beifall bei den Grünen.)

12.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.55.12

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit einerseits den inhaltlichen Anpassungen an das Gleichbehandlungsgesetz, um die es heute geht, und andererseits der Verbesserung der Instrumentarien im Behinderten­gleichstellungsrecht befassen wir uns wieder etwas intensiver mit einem Gesetz, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft gesetzt wurde und das einen ganz wichtigen Schritt in Richtung Absage an jegliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellt.

Das gemeinsame große Ziel dieses Gesetzes war damals, dass es in Österreich selbstverständlich sein muss, dass Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben haben und dass sie nicht wie in der Vergangenheit und zum Teil auch heute noch nur Bittsteller oder Almosenempfänger sind, sondern als Bürger mit besonderen Bedürfnissen wahrgenommen werden und auch am Berufs- und Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kön­nen.

Es war damals auch wichtig, dass wir gesagt haben, es braucht eine möglichst einfache Durchsetzung der Rechte der Menschen mit Behinderung, und daher sage ich: Gut gelungen ist sicher die Schiene der Mediation, die Schiene der Schlichtungs­verfahren, die da eingeschoben wurde. Die neuesten Zahlen zeigen ja, dass davon sehr oft Gebrauch gemacht wird und dass auch sehr vieles im Sinne der Menschen mit Behinderungen erledigt werden kann.

Ich glaube, es war damals auch richtig, einen weisungsfreien Behindertenanwalt einzusetzen, der eine Verbindung herstellt und die Anliegen der Menschen dorthin transportiert, wohin sie gehören: hier zu uns ins Parlament beziehungsweise zu den Regierungsverantwortlichen.

 


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