Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 96

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sehr, sehr schwierig ist. Man hat den Eindruck, dass Menschen mit Beeinträchtigungen in der Arbeits- beziehungsweise in der Erwerbswelt wirklich behindert werden und dass es schwierig ist, für behinderte Menschen geeignete Arbeitsplätze zu finden, trotz guter Fördermaßnahmen.

Bundesminister Buchinger hat die „Bonusaktion – Aktion 500“ ins Leben gerufen. Trotzdem kommen viele Unternehmen ihrer Einstellungspflicht nicht nach. Ich denke, wir sind alle gefordert, in die Richtung zu arbeiten, dass mehr behinderte Menschen Arbeit beziehungsweise Erwerbsarbeit finden. Ich finde es sehr schade, dass die Ressourcen dieser oft höchst motivierten Menschen – und immer wieder sind sie auch zu Gast in meiner Sprechstunde – nicht genutzt werden.

Ich denke, die Wirtschaft muss auch hier ihre Verantwortung wahrnehmen, denn – ich habe es schon angesprochen – Arbeit ist einfach wichtig für die Selbstbestimmung behinderter Menschen. Ich denke, behinderte Menschen müssen beweisen können, dass sie leistungsfähig und leistungsbereit sind und ihr Leben selbstbestimmt leben können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.18.19

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Menschen mit Behinderung sehr wohl bewusst und nehmen diese auch wahr.

Im Dezember 2006 waren von rund 61 000 erwerbstätig begünstigten Behinderten zirka 48 000 bei einstellungspflichtigen Dienstgebern tätig. Es ist aber ein wichtiger Ansatzpunkt, dass rund 10 000 Beschäftigte bei nicht einstellungspflichtigen Dienst­gebern waren. Ich denke, das ist ein wichtiger Ansatzpunkt für uns in der Zukunft!

Die bestmögliche Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung ist sicher­lich deren Eingliederung in die Arbeitswelt. Ich bin aber überzeugt, dass man nicht nur auf die Verschärfung von Strafbestimmungen setzen sollte, sondern auch Anreiz­systeme für Betriebe viel Positives bewirken können.

Generell muss darauf geachtet werden, dass gut gemeinte Maßnahmen im täglichen Leben nicht das Gegenteil bewirken. Die Praxis zeigt uns, dass es immer wieder gut ausgebildete behinderte Menschen gibt, die auf eine Einstufung als begünstigter Behinderter beim Bundessozialamt verzichten, da der Kündigungsschutz ein Hemmnis ist. Es ist zu befürchten, dass der Diskriminierungsschutz bei Auflösung während der Probezeit, den wir heute beschließen, dazu führen wird, dass vielleicht weniger Probedienstverhältnisse abgeschlossen werden.

Im Jahr 2005 haben zirka 11 000 Unternehmen ihre Einstellungspflicht nicht erfüllt oder konnten sie vielleicht auch nicht erfüllen. Gerade im ländlichen Raum ist es für die Betriebe oft sehr, sehr schwierig, ihre Pflichtzahl überhaupt zu erfüllen, weil weniger begünstigte Behinderte auf den Arbeitsmarkt drängen, als einzustellen wären.

Trotzdem sollten wir darüber nachdenken, wie man Betriebe bei der Integration besser motivieren und unterstützen könnte. Ein wichtiger Ansatz dabei wäre, Anreize für Klein- und Mittelbetriebe zu schaffen, die gar nicht der Einstellungspflicht unterliegen. Wir wissen, dass ein Großteil der Betriebe wenige Mitarbeiter hat und damit zu den Klein- und Mittelbetrieben zählt.

 


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