Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 83

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geredet, aber wenn wir es auf den Punkt bringen, so entfällt das Verbot der Dop­pelförderung – mit Ausnahme der Photovoltaik. Es entfallen Förderungsdeckel – aus­ge­nommen bei der Photovoltaik. Es kommen EU-konforme Förderungsobergrenzen, die die Photovoltaik einbremsen. Und so weiter.

Und jetzt bringen Sie noch einen Antrag ein, um die Photovoltaik-Anlagen, die wirklich eine Zukunftschance wären, nur mehr im privaten Bereich zu fördern. Das heißt, den gesamten gewerblichen Bereich in der Photovoltaik klammern Sie aus. – Das ist nicht das, was die Zukunft der Energieversorgung in Österreich darstellen würde!

Herr Minister Bartenstein, auch im Ausschuss haben Sie mit Zahlen operiert, die nicht stimmen. Sie sprechen bei den CO2-Reduktionskosten pro Tonne von folgenden Zahlen: 70 € bei Windkraft, 165 € bei fester Biomasse und 1 300 € bei Photovoltaik.

Herr Minister, diese Zahlen sind eindeutig falsch, ich habe das nachgerechnet! Auch bei Annahme eines Preises von 53 Cent bei Photovoltaik-Strom, macht das maximal 770 € pro Tonne Vermeidungskosten aus. Das heißt, Sie operieren auch im Ausschuss mit falschen Zahlen, und das ist nicht fair. Seien Sie so ehrlich und sagen Sie, dass Sie keine Photovoltaik wollen, dass Sie Angst davor haben, dass sich Photovoltaik in Österreich bewähren und etablieren könnte – vielleicht auch deshalb, weil man Photovoltaik nicht als Monopol behandeln kann. Vielleicht sind Sie wirklich ein reiner Vertreter des Verbunds. Tatsache ist aber, dass Photovoltaik die Chance für die Zukunft ist.

Jetzt zu ein paar Punkten in der gegenständlichen Regierungsvorlage.

Erster Punkt: Sie schreiben: Einsatz von Förderung für effiziente Umsetzung erneuer­barer Energie. – Sie sagen aber mit keinem Wort, wie Sie diese Effizienz steigern wollen, und Sie sagen auch mit keinem Wort, dass es in Österreich keine vernünftige Analyse der Energiesituation gibt und auch keinen Plan. Das heißt, wir wissen nicht, wo wir stehen, wir wissen nicht, wohin wir wollen, aber wir fördern munter drauf los, und das hängt immer davon ab, welche Lobby sich am besten einbringt, welche Lobby sich am besten hinter Ihre Ohren klemmt.

Zweiter Punkt: Die Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern muss dem Europäischen Gemeinschaftsrecht entsprechen. – So schreiben Sie es in Ihrer Regierungsvorlage. – Tatsache ist aber, dass es keinen gemeinsamen Markt in Europa gibt, was erneuerbare Energien anlangt, und die Einspeisetarife völlig unter­schiedlich sind.

Herr Minister, Sie wissen welche Einspeisetarife es in Deutschland, in Spanien und in Griechenland gibt, und wenn Sie sich diese anschauen und mit den österreichischen vergleichen, dann können Sie sehen, wie erbärmlich die Förderung nach dem Ökostromgesetz im Bereich der Photovoltaik ist.

Wenn Sie sagen, es gebe bereits Ansätze in Deutschland, die Förderungen im Photo­voltaik-Bereich zurückzuschrauben, dann muss ich Ihnen sagen: Da sind Sie schlecht informiert! (Bundesminister Dr. Bartenstein: Minus 30 Prozent!) Tatsache ist, dass diese Zurücknahme bereits längst rückgängig worden ist. Das heißt: Deutschland geht einen vorbildhaften Weg im Bereich erneuerbaren Energien.

Kuriose Dinge sind auch auf Seite 5 Ihrer Regierungsvorlage zu lesen, nämlich: zusätzliches Unterstützungsvolumen. – Sie sagen: Das Unterstützungsvolumen ist auch dafür da, um Differenzbeträge aus den Erlösen, aus dem Verkauf von sonstigem Ökostrom abzudecken! – Das heißt nichts anderes: Wenn der Verbund und die OeMAG Verluste beim Handel von Ökostrom einfahren, dann muss dieser Verlust auch aus den Förderungstöpfen für erneuerbare Energien gespeist werden. – Das ist eine Situation, wo man wirklich nur mehr lachen kann! Das heißt, wenn der Verbund


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