Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 92

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Wir gehen weiter in der Beratung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


11.09.10

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Zur großen Ökostromgesetz-Novelle kommt heftige Kritik insbesondere seitens der Grünen, vertreten durch Frau Präsi­dentin Glawischnig, in Verbindung mit einem Misstrauensantrag: Klimakillergesetz – nein danke!, sagen Sie hier.

Eines frage ich mich schon, sehr geehrte Frau Präsidentin: Sie haben im Jahr 2004 von einem gut funktionierenden Ökostromgesetz gesprochen. Meine Frage an Sie und die Grünen: Warum haben Sie dieses Gesetz, das im Jahr 2002 beschlossen worden ist, als einzige Fraktion damals nicht mitgetragen? Sie haben gegen das Ökostrom­gesetz 2002 gestimmt! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

So schnell ereilen einen dann die politischen Fehlverhalten der Vergangenheit. Und im Sinne einer nachhaltigen Politik, im Sinne von Glaubwürdigkeit mache ich schon darauf aufmerksam: Das, was Sie zuerst verteufelt haben, bejubeln Sie jetzt. So ist das halt mit Ihrer Position in Sachen Ökostrom. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben auch bei entscheidenden anderen Argumenten einfach nicht recht. Ich weiß schon, mit Zahlen und Fakten haben Sie es nicht so. Aber lassen Sie sich sagen, dass es auch damals schon in dem von Ihnen bejubelten Ökostromgesetz aus dem Jahr 2004 natürlich eine Kostenbegrenzung zum Schutze des Konsumenten gegeben hat. Die Kostenbegrenzung war damals mit 0,22 Cent je Kilowattstunde angesetzt. Wissen Sie, wie hoch die Belastung von Konsumenten heute ist? – Ein Cent je Kilowattstunde!

Wissen Sie, wie die Kosten pro Konsument aufgrund der neuen Ökostromgesetz-Novelle steigen werden? – Auf zirka 1,3 Cent je Kilowattstunde, also auf den sechs­fachen Wert dessen, was gegolten hat, als Sie, jedenfalls im Nachhinein, gemeint haben, das war sehr, sehr gut.

In Sachen Unterstützungsvolumen haben Sie ein zweites oder ein drittes Mal völlig unrecht, sehr geehrte Frau Präsidentin. Diese 100 Millionen Unterstützungsvolumen im Jahr 2004 können nicht mit den zusätzlichen 21 Millionen von heute verglichen werden. Zum einen haben diese 100 Millionen für die Jahre 2000 bis 2004 gegolten, also für einen Fünfjahreszeitraum.

Zum Zweiten bitte ich Sie, mir zuzuhören, Frau Präsidentin, wenn Sie schon einen Misstrauensantrag stellen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek spricht mit Abg. Dr. Van der Bellen.) Sie erwarten auch von mir, dass ich Ihnen zuhöre, und ich erwarte auch von Ihnen, dass Sie mir zuhören, was Sie noch immer nicht tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man sich der Sache nähert – ich weiß schon, das ist recht komplex –, dann muss man auch einmal fragen: Wie hoch lag denn der Marktpreis damals und wie hoch liegt er heute? Waren damals nicht etwa auch Technologieförderungsmittel für die Länder drinnen? Dann nämlich werden aus den damaligen 100 Millionen € 35 Mil­lionen €. Also auch hier liegen Sie in der Sache völlig daneben, sehr geehrte Frau Präsidentin und meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen!

Und wie haben Sie es denn insgesamt mit Klimaschutz? Was sagen Sie denn insgesamt zum Thema CO2-Einsparung, wenn es dann wirklich darauf ankommt, Maßnahmen mitzutragen? Was sagen Sie denn zum Masterplan Wasserkraft?

 


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