Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 210

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Gemäß § 3 BezBegrBVG hat der Präsident des Rechnungshofes jährlich einen Anpassungsfaktor für die Erhöhung der Politikergehälter zu ermitteln, wodurch die öffentlichen Funktionäre in den Genuss einer Gehaltserhöhungsautomatik kommen, die vor dem Hintergrund der allgemeinen Preis- und Gehaltsentwicklung immer weni­ger  vertretbar ist.

Bereits am 17.11.2006 hat die FPÖ einen Antrag betreffend das „Einfrieren von Politikergehältern“ eingebracht, um auch von Seiten der Politik ein Zeichen für deren Sparwillen zu setzten. Dieser Antrag wurde aber von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und BZÖ abgelehnt.

Nunmehr wird auch seitens unabhängiger Journalisten ein Umdenken gefordert (vgl. Peter Gnam in der „Krone“ vom 22.5.2008 unter Hinweis auf die aktuelle Entwicklung in Deutschland, wo die Erhöhungsautomatik ausgesetzt wurde).

Für Jugendliche in Österreich wird es zunehmend schwieriger eine Lehrstelle zu finden. Es kommt durchaus vor, dass Schulabgänger hunderte Bewerbungen schreiben und trotzdem bei keinem Lehrbetrieb angenommen werden.

Dieses Schicksal einer erfolglosen Lehrstellensuche trifft also mit stark steigender Tendenz gegenwärtig insgesamt rund 15.000 Lehrstellensuchende in Österreich. Der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit beim AMS folgen bei solchen Schicksalen oft eine Lehrstellensuche mit Hilfe desselben, bei mangelndem Erfolg eine Unterweisung in Berufsorientierung und danach der Besuch eines Auffanglehrgangs, der auf die Lehrzeit angerechnet wird. Während dieser Zeit sind die Jugendlichen beim jeweiligen Lehrgangsträger sozialversichert, besuchen die Berufsschule wie in einem regulären Lehrverhältnis und machen ein Praktikum in Betrieben.

Als Anreiz zur Einstellung von Lehrlingen und um der dualen Ausbildung wieder zu einem höheren Stellenwert zu verhelfen, sollen die Kosten der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand beglichen werden.

Dies soll auch eine Ausgleichsmaßnahme zu den Schülern mittlerer und höherer Schulen darstellen, denen der Staat ihre Bildung zum überwiegenden Teil bezahlt, wenngleich sie zum Unterschied von Lehrlingen noch keinen effektiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung leisten. Dieses Modell macht es möglich, die Berufsschulzeiten zu verlängern und damit eine bessere Grundausbildung zu vermitteln, denn zahlreiche Lehrstellensuchende sind durch ihre mangelhafte schuli­sche Vorbildung nicht annähernd ausreichend qualifiziert. Dies trifft vor allem auf die Nachkommen von Einwanderern ab der zweiten Generation zu, unter denen Schulabbrecher und Minderqualifizierte überproportional häufig zu beobachten sind.

Die Kosten dieses Modells betragen bei 120.000 Lehrlingen in Österreich rund 100 Mio. EUR pro Jahr, sind jedoch ein bedeutsamer Beitrag zur Bekämpfung der dramatischen Tendenz zur Jugendarbeitslosigkeit und zur Eröffnung beruflicher Perspektiven für junge Menschen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Form der Jugendförderung, es ist dies auch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme sowie eine effektive Form der Wirtschaftsförderung für unsere Klein- und Mittelbetriebe, welche das Rückgrat der dualen Ausbildung in Österreich sind. Mit diesem Modell wird zudem dem Trend entgegengewirkt, dass immer mehr Lehrlinge in wenig produktiven geschützten Bereichen außerhalb der Betriebe zu Lasten ihrer Ausbildungsqualität ausgebildet werden.

Der erste Weg von Jugendlichen nach der Schule soll in die Arbeitswelt und nicht zum Arbeitsmarktservice führen. Außerdem kann auf diese Weise ein Beitrag geleistet werden, dem, in naher Zukunft drohenden, Fachkräftemangel vorbeugend entgegen zu wirken.

 


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