Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 47

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In dasselbe Bild, meine Damen und Herren von der SPÖ insbesondere – denn die ÖVP hat sich ja hier voll durchgesetzt, die steht ja voll dahinter –, passt die Abschaf­fung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, insbesondere der Erbschaftssteuer! Und ich höre Sie schon, wie Sie hier zum Rednerpult herauskommen und sagen, der VfGH ist schuld, der Verfassungsgerichtshof hat ja entschieden, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig wäre.

Das ist völliger Unsinn, meine Damen und Herren von der SPÖ! Der VfGH hat mit Recht eine Bestimmung im Erbschaftssteuergesetz aufgehoben, die tatsächlich gleich­heitswidrig ist (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter) – auch der Herr Staatssekretär hinter mir äußert sich schon wieder in dieser Richtung –, nämlich dass es unerträglich ist, wenn ein- und dasselbe Erbe damals in Schilling, heute in Euro gemessen völlig unterschiedlich besteuert wird, je nachdem, ob es um Barvermö­gen, Geld oder um ein zum Einheitswert bewertetes Grundstück geht.

Das war ein extremer Fall in Vorarlberg, wo eine Dame Unsummen an Erbschaftssteu­er hat bezahlen müssen, verglichen mit dem „Nichts“ praktisch, das ihre Verwandten bezahlen mussten, die ein Grundstück vom selben Erblasser geerbt haben. Das war in der Tat unerträglich.

Das musste beseitigt werden. Das ist richtig! Aber deswegen die Erbschaftssteuer in toto, im Gesamten auslaufen zu lassen, haben Sie zu verantworten! (Abg. Strache: Es sind eh schon x-fach Steuern gezahlt worden!) Sie müssen jetzt begründen, warum in Österreich Erwerb durch Leistung, nämlich durch Arbeit, im internationalen Vergleich hoch besteuert wird, während leistungslose Einkommen nicht besteuert werden sol­len. Und, sorry, in der Regel ist ein Erbe – jedem sei es vergönnt! – ein leistungsloses Einkommen! Es ist ein Nettovermögenszuwachs beim Erben, ein Glück, im Englischen würde man sagen: „windfall profit“. Es besteht kein Grund, ausgerechnet diese Art von Einkommen nicht zu besteuern, jede Art von Arbeitsleistung aber sehr hoch.

Ebenso unsinnig ist das Argument, bei der Erbschaft würde ja dasselbe Vermögen, wenn man so will, zweimal besteuert. Das ist glatter Unsinn, meine Damen und Herren! Selbst wenn wir annehmen, dass das Erbe beim Erblasser vollkommen legal erworben wurde, jeder einzelne Cent an Steuern bezahlt wurde: Um das geht es ja hier nicht! (Abg. Mag. Donnerbauer: Sicher geht es darum!) Es geht ja darum, was beim Erben passiert, und der Erbe hat nun einmal mit Sicherheit keinen Cent Steuern für dieses Vermögen bezahlt, das ihm jetzt netto zuwächst, ganz sicher nicht (Abg. Strache: Aber seine Eltern x-fach!), abgesehen davon, dass es wirtschafts- und finanzpolitisch auch keinen Sinn macht und verteilungspolitisch schon gar nicht, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Grünen.)

Die jetzige Erbengeneration – mit Recht spricht man davon, nach dem Krieg wurden verschiedene Vermögen aufgebaut, und das ist gut so! – ist bei einer Lebenserwartung von 80 plus jetzt in der Regel im Durchschnitt zwischen 50 und 60 Jahre alt. Das sind nicht die Jungfamilien, denen es von Herzen vergönnt ist, wenn sie ein Einfamilienhaus erben. Das hätte man durch Freibeträge entsprechend lösen können, dass alle diese kleinen Erbschaften steuerfrei gestellt werden. Aber grundsätzlich das alles auszu­schließen, ist verteilungspolitisch und wirtschaftspolitisch unerträglich, meine Damen und Herren von der SPÖ! Und Sie haben das zu verantworten!

Das Schenkungsmeldegesetz, das heute auf der Tagesordnung steht, ersetzt diese Dinge natürlich in keiner Weise. Da wird mit großem bürokratischem Aufwand etwas betrieben, dem kein Cent an Steuereinnahmen gegenübersteht. Das ist ein notwendi­ges Gesetz – ich bezweifle das gar nicht! –, wenn man die Schenkungssteuer auslau­fen lässt, aber von einem Ersatz für die Erbschaftssteuer kann ja überhaupt nicht die geringste Rede sein! Das werden auch Sie nicht im Ernst behaupten.

 


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