Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 93

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schusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Reisegebührenvor­schrift 1955 geändert wird

Der dem Bericht (613 d.B.) angeschlossene Antrag betreffend den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert wird, wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat wolle in der zweiten Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

„1. In § 10 lautet der Abs. 3:

,(3) Die besondere Entschädigung gemäß Abs. 2 beträgt:

1. für Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilo­meter…………………………………….........................................................…0,18 Euro,

2. für Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer...........0,28 Euro,

3. für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer …………….0,50 Euro.‘“

Begründung

Um den gestiegenen Treibstoffpreisen und den damit erhöhten Belastungen der Pend­ler entgegenzuwirken, wird das Kilometergeld für Personen- und Kombinationskraft­wagen von derzeit 37,6 Cent je Kilometer auf 50 Cent je Kilometer ab 1.7.2008 erhöht. Budgetärer Aufwand per anno: 70 Mio. Euro.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. Für Sie gilt eine maximale Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


12.52.19

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Für den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist heute ein guter Tag, weil eine lang­jährige Forderung von uns umgesetzt wird.

Für die Maßnahmen gegen die Teuerung, sage ich, ist es ein schlechter Tag, weil das, was hier vorgeschlagen wird, geht an den wahren Problemen der Menschen vorbei. (Abg. Dr. Schelling: Na ja, so ist das nicht!)

Die außerbudgetären Steuereinnahmen, sehr geehrter Herr Finanzminister, sind rund 3 Milliarden €. Da frage ich mich: Diese Steuereinnahmen haben Sie doch jemandem weggenommen, irgendjemandem muss das doch fehlen. Daher frage ich: Wem fehlen diese Steuereinnahmen, die Sie jetzt wie in einem Schlaraffenland verwalten? – Diese Einnahmen fehlen letztendlich den Menschen, die fleißig arbeiten, den Menschen, die mit einem Durchschnittseinkommen auskommen müssen, den Menschen, die maximal 240 € Negativsteuer zurückbekommen, Menschen, die tagtäglich zur Arbeit fahren müssen und die wirklich aufs Auto angewiesen sind, weil sie keine andere Alternative haben, die durch diese Erhöhung der Pendlerpauschale, die Sie heute beschließen wollen, mit 15 Prozent zwar jährlich mit rund 32 bis 37 € begünstigt werden und zu­rückbekommen. Aber eine oder mehrere Tankfüllungen im Jahr, die man braucht, sind in etwa um 800 bis 1 000 € teurer. Daher sind das wirklich Almosen.

 


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