Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 276

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Wir haben auch die Verjährungsfristen verlängert, weil wir wissen, dass man in einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oft Zeit braucht, um solche Erlebnisse zu verarbeiten und dann zu sehen: welche rechtlichen Schritte kann ich ergreifen? Das ist für betroffene Menschen ganz wichtig.

Wir haben – und darauf möchte ich noch eingehen – natürlich auch aufgenommen, dass es Diskriminierungsschutz bei Beendigung von jenen Arbeitsverhältnissen gibt, die befristete sind oder Arbeitsverhältnisse, die sich noch in der Probezeit befinden. Ich finde das ganz, ganz wichtig, dass wir auch diese Arbeitsverhältnisse berücksichtigen, weil ich glaube, dass niemand, der in einem Betrieb beschäftigt ist, egal, ob es sich um einen befristeten Dienstvertrag oder einen unbefristeten Dienstvertrag handelt, Belästi­gung und Diskriminierung ausgesetzt sein darf. Wenn es zu einer Beendigung wegen Diskriminierung kommt, dann haben die Menschen den Schutz des Gesetzes zu erfah­ren, und den werden sie haben, wenn wir dieses Gesetz heute beschließen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, dass es damit gelingt, das wirklich gute Gleichbehandlungsgesetz, das wir in Österreich zum Schutz der Menschen vor Diskriminierung haben, weiter zu verbes­sern. Ich möchte auch noch ganz kurz darauf Bezug nehmen, dass ich meinerseits und vonseiten meines Ressorts eine Kampagne unterstütze, die sich ganz eindeutig aufsei­ten der Opfer stellt, nämlich dann, wenn es um Gewalt gegen Frauen und Kinder in diesem Land geht. Immer dann, wenn es Ereignisse gibt, die so dramatisch sind, dass sie ganz stark in die Öffentlichkeit kommen, dann bekunden alle, dass es einen besse­ren Opferschutz geben muss. Wenn wir aber sagen, wir haben zu Recht Gesetze, wo der Opferschutz, was die Wohnung betrifft, vor dem Eigentumsschutz steht – und das ist der Kern der österreichischen Antigewaltschutzgesetze –, gibt es wieder Kritik.

Wenn wir in Österreich sagen: nicht das Opfer muss den Täter klagen, sondern der Staat stellt sich hinter das Opfer – und das sind in überwiegender Anzahl, zu 94 Pro­zent, Frauen und ihre Kinder –, dann ist das zu Recht so. Es ist zu Recht so, dass die­ses Hohe Haus immer ganz klar gesagt hat: es gibt keine Toleranz für Gewalt an Frau­en und Kindern, das ist kein Kavaliersdelikt, über das man schnoddrig vom Rednerpult aus sprechen kann (Abg. Dr. Graf: Ja eh nicht! – Abg. Strache: Das haben wir auch nicht getan!), sondern es ist eine ganz schwere Menschenrechtsverletzung, wenn Frauen und Kindern in den eigenen vier Wänden Gewalt angetan wird. (Abg. Dr. Graf: Das hat ja niemand behauptet!) Darum kann ich Ihnen nur versichern, all Ihre Versu­che mit Taferln, all Ihre Versuche, etwas, das eine wirkliche Bedrohung für viele Frau­en ist, hier lächerlich zu machen, das wird mich als Frauenministerin nur noch mehr motivieren, Frauen, die Opfer von Gewalt werden, zu helfen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Abg. Strache: Sie arbeiten da mit unwahren Unterstellungen! Rei­ßen Sie sich zusammen! Das ist ja letztklassig, was Sie sagen! Das ist eine Unver­schämtheit! – Abg. Dr. Graf: Selbsterfüllende Prophezeiungen!)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Aspöck! Ich nehme an, Sie melden sich nicht zu einer tatsächlichen Berichtigung, denn das ist geschäftsord­nungsmäßig nicht möglich, sondern Sie können sich natürlich zu einer Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung zu Wort melden. Ich verweise diesbezüglich auf § 58 der Geschäftsordnung. – Bitte sehr. Wir werden es gleich sehen.

 


21.39.55

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Ich kann es auch so sagen. Wissen Sie, im Unterschied zu anderen ist das bei uns keine Religion, aber bei vielen anderen ist es Religion. (Abg. Öllinger: Das ist ja eine Wortmeldung!)

 


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