Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 294

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ling jetzt einmal eine Indexanpassung gemacht, und der Finanzminister und der Wis­senschaftsminister sollen bitte das Geld in die Hand nehmen, um diesbezüglich einen Kompromiss durchzusetzen, der möglich ist, wenn auch die öffentliche Hand gewisse pekuniäre Zusagen macht.

Wenn Sie jetzt sagen werden, dieses Gesetz steht nicht im inneren Zusammenhang mit der Materie des OeAD, möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass die Materie des OeAD auf der Kompetenzgrundlage des Artikels 14 Abs. 1 B-VG Hochschulwesen fußt, und zweifellos ist der Kollektivvertrag auf Österreichs Universitäten eine Hoch­schulangelegenheit.

Darüber hinaus enthält der § 5 des OeAD-Gesetzes einen ausdrücklichen Verweis auf das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und ist daher auch für diese Mitarbeiter interessant.

Ich sage auch noch in aller Kürze, weil ich wenig Zeit habe, dazu, dass einer der we­sentlichen Kompetenzbereiche des OeAD ist: unter anderem Information und Beratung von Institutionen, insbesondere von Bildungsinstitutionen sowie österreichischen Ver­tretungsbehörden, über das gesamte Leistungsspektrum der OeAD GmbH, Erbringung von mobilitätsrelevanten Serviceleistungen für europäische und internationale Koope­rationen und die Präsentation Österreichs als Standort in Angelegenheiten des Koope­rationsbereichs. Ich erinnere: Das ist Forschung, Weiterbildung und Bildung.

Und an dieser Stelle, möchte ich sagen, steht es in einem inneren Zusammenhang, weil diese Institution soll ja über unsere Institutionen, wo der Kollektivvertrag und das Dienstrecht in Geltung gestellt werden sollen, letztlich beraten: andere Institutionen, Studenten, auch zukünftige Akademiker oder Forscher, die nach Österreich kommen, um zu forschen. Dazu ist notwendig, dass man die arbeitsrechtlichen Grundlagen bera­ten kann, und wenn das nicht der Fall ist, dann haben wir in Wirklichkeit nur einen Teil an Möglichkeiten in die Hand gegeben, die dieses Gesetz, das wir heute beschließen, einstimmig bietet.

Daher ersuche ich, das im Zusammenhang stehende Gesetz und auch den Antrag mit zu beschließen. – Danke.

22.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag sowie der eingebrachte Entschließungsantrag – beide sind ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht – stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Brinek, Broukal, Mag. Darmann, Dr. Grünewald

zum Bericht (566 d.B.) des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (544 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit be­schränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz – OeADG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

§ 1. (1) lautet:

„§ 1. (1) Zur Durchführung von Maßnahmen der europäischen und internationalen Ko­operation im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie der Erschließung der Künste, der Hochschulbildung, der Bildung und der Ausbildung (in weiterer Folge „Ko-


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