Im Regierungsprogramm werden eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Bildung, wie beispielsweise die Senkung der Klassenschülerzahl, genannt, jedoch wird die Problematik der Nachhilfe völlig außer Acht gelassen.
Österreichweit erhalten ca. 50.000 Schülerinnen und Schüler im ein oder mehrere „Nicht Genügend" im Jahreszeugnis. Ihre Eltern müssen für private Nachhilfe tief in die Tasche greifen - so werden laut einer Studie der Arbeiterkammer jährlich insgesamt rund 140 Millionen Euro für Nachhilfe ausgegeben – was eine massive Belastung für die österreichischen Familien darstellt.
„Die Kosten des Sitzenbleibens sind enorm: Dem Staat kostet dieses System zusätzlich etwa 300 Millionen Euro für den Schulplatz, Familienbeihilfe, Schulbücher und Freifahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen die Kosten für die Familien: die zusätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. In Summe: 500 und 600 Millionen Euro jährlich." (Quelle: AK, August 2006)
Alarmierend ist, dass der Prozentsatz der regelmässig Nachhilfe zahlenden Eltern sukzessive mit der Schulausbildung ihrer Kinder wächst: sind bereits in der Volksschule (!) acht Prozent der Eltern und Schüler betroffen, so vervielfacht sich dieser Prozentsatz für die Hauptschulpflichtigen auf mehr als das Doppelte: 17 Prozent – in der AHS-Unterstufe auf sogar das Dreifache: 24 Prozent.
Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten besteht daher akuter Handlungsbedarf. Zur Lösung dieser Problematik hat das BZÖ eine unkonventionelle neue Idee entwickelt, die von folgender Prämisse ausgeht: Lehrer haben, anders als sonstige Werktätige, über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tagen mehr als anderen Dienstnehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus heißt es in § 219, Absatz 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetz sowie in § 56, Absatz 5 des Landeslehrer-Dienstrechtgesetzes:
„(4) Der Lehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubes zur Dienstleistung zurückberufen werden. “
bzw.
„(5) Der Landeslehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen während der Schulferien und der sonstigen schulfreien Tage zur Dienstleistung zurückberufen
werden. “
Diese Regelung ist auch in § 63, Absatz 4 des Land- und Forstwirtschaftlichen Landeslehrerdienstrechtsgesetz enthalten.
Guten Willen der verantwortlichen Bundesministerin vorausgesetzt, kann dieses Solidaritätsmodell schon heuer starten, zumal die für Lehrer geltenden gesetzlichen Ferien- und Urlaubsbestimmungen bereits jetzt die Möglichkeit, Lehrer aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubs zur Dienstleistung zurückzuberufen, enthalten.
Für das BZÖ stellt die Problematik der Nachhilfe ein ausreichend „wichtiger dienstlicher Grund“ dar, deswegen treten wir für ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe" ein, bei dem Lehrerinnen und Lehrer bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Diese Solidarität der Lehrer würde den Schülern und Eltern massiv helfen, letztere wären finanziell entlastet und es könnten mit Sicherheit mehr Schüler in die nächste Klasse aufsteigen.
Besonders hervorzuheben ist die mit dem BZÖ-Solidaritätsmodell verbundene große finanzielle Entlastung der Eltern. Derzeit kostet eine durchschnittliche Nachhilfestunde in einem Nachhilfeinstitut bei Einzelunterricht 30 Euro, bei Gruppenunterricht 15 Euro.
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