Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 274

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Lehre mit Matura, nämlich absolut kostenlos, in Kärnten unter Landeshauptmann Dr. Jörg Haider und Landesrat Dipl.-Ing. Uwe Scheuch bereits seit über einem Jahr in der Praxis realisiert haben und diese Initiative natürlich in logischer Konsequenz einmal auf Bundesebene hat kommen müssen, weil es einfach ein wichtiger Schritt ist, der Jugend die Möglichkeit zu geben, ihre Lehre qualitativ aufzuwerten.

Kollegin Haubner hat aber auch schon die Kritik an den Punkten angebracht, die uns nicht ganz so gefallen haben, da es ja doch eine kleine Abweichung zu dem Konzept von Kärnten gibt. (Abg. Lutz Weinzinger: Das kann man doch nicht ...!) Zum einen ist es die Variante, dass die Möglichkeit der Berufsreifeprüfung auf Bundesebene bis dato leider nicht ganz kostenlos ist, sondern die Förderung mit 6 000 € pro Person nach oben hin abgeriegelt ist. Außerdem ist, wie gesagt, eine Förderung der Lehrbetriebe und auch die kostenlose Fahrt für einen eventuellen zweiten Schulungstag der Lehr­linge noch nicht gegeben und auch noch nicht vorgesehen.

In diesem Zusammenhang, im Konkreten im Zusammenhang mit der Fachprüfung, die bei dieser Berufsreifeprüfung zu absolvieren ist, darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend Er­satz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, mittels Verord­nung dafür Sorge zu tragen, dass eine positiv abgelegte Dienstprüfung für die Verwen­dungsgruppe C beim Bund oder Land ebenfalls als Teilprüfung über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten anerkannt wird und somit die Prüfung des Fachteiles bei der Ablegung der Berufsreifeprüfung entfallen kann.‘“

*****

Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

20.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend Er­satz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung, eingebracht im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 19 und 20 „Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung“ in der Sitzung des Nationalrates am 8. 7. 2008

Im BGBl. Nr. 68/1997 § 3 Abs. 1 Z 4 (abgeändert durch BGBl. Nr. 52/2000, Pkt. 2) ist festgeschrieben, dass die Berufsreifeprüfung eine Teilprüfung im Fachbereich zu be­inhalten hat: „eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Be­rufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höhe­rem Niveau.“

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite