Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 277

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und 5 500 €; bei manchen ist es noch etwas mehr, was die effektiven Kosten aus­machen.

Das tragen bis jetzt die Sozialpartner, die Länder und so weiter. Wenn nun der Bund 6 000 € dafür hergibt, dann ist das mehr als ausreichend bezahlt, und es muss für die Lehrlinge kostenlos bleiben. Es ist den Ländern natürlich unbenommen, dann, wenn sie wollen, zusätzlich noch weiterhin etwas zu zahlen. Aber ein Vorteil ist das allemal, und wir erwarten schon, dass diese Angebote für die Lehrlinge nichts kosten.

Zu den Fahrtkosten: Natürlich haben Sie mit dem Familienlastenausgleichsgesetz recht, aber ersparen Sie es mir, aufzuzählen, wo Sie damals als Familienministerin Dinge hätten regeln sollen. (Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.) Was beispielswei­se die ganztägigen Schulen betrifft, hätte ich mir gewünscht, dass es ähnlich schnell wie hier in diesem Fall gegangen wäre.

Ich möchte mich auch bedanken: bei den Kolleginnen und Kollegen im Unterrichtsaus­schuss von allen Fraktionen, bei Kollegen Neugebauer – wir haben uns primär darauf konzentriert, die Dinge zu erledigen, in denen wir uns einig waren; wir hätten natürlich auch jede Menge Punkte gefunden, in denen wir hätten streiten können, aber das hätte den Leuten vielleicht nicht allzu viel genützt –, bei den Kollegen Brosz, Haubner und Graf – die Zusammenarbeit war wirklich sehr angenehm und sehr konstruktiv –, auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klubs, bei den parlamentarischen Mitar­beitern, bei Ihnen, Frau Bundesministerin, und bei Ihren MitarbeiterInnen im Haus und im Büro!

Ich denke, es ist in dieser kurzen Zeit einiges gelungen, was zum Vorteil der Betroffe­nen gewesen ist. Unser Motto war immer „Chancen geben“, daher noch ein Satz zu dem Projekt, das heute noch nicht erwähnt worden ist, weil es auch nicht auf der Ta­gesordnung steht, nämlich zu einer Gemeinsamen Schule: Ich glaube, das ist – neben der Frühförderung – auf längere Sicht das größte Projekt, das für Chancengleichheit sorgen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin beziehungsweise der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, samt Titel und Eingang in 638 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wie­derum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung.

 


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