Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 123

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anzugehören, aber es gibt sonst keine konkreten Anklagepunkte. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass in einem Rechtsstaat, dass in Österreich so etwas möglich ist und einem Bürger oder einer Bürgerin so etwas passieren kann. (Beifall bei den Grü­nen.)

Schauen wir uns noch genauer an, wie diese Hausdurchsuchungen und Festnahmen abgelaufen sind!

Glauben Sie, entspricht es einem modernen Rechtsstaat mit korrektem Vorgehen, mit klaren Bestimmungen für das Vorgehen, wenn man einem Beschuldigten bei einer Hausdurchsuchung erstens einmal gleich ungeschaut die Tür eintritt, nicht einmal fragt, ob er aufmacht, nicht sagt, er möge gesuchte Gegenstände freiwillig herausgeben – was auch nicht geht, weil der Durchsuchungsbescheid so formuliert ist, dass relevante Informationen gesucht werden, und das kann man schlecht herausgeben –, wenn man dann den Beschuldigten in der Unterhose in Handschellen auf den öffentlichen Gang vor seine Wohnung zerrt und dort eine Stunde lang „abstellt“, während in seiner Abwesenheit die Hausdurchsuchung durchgeführt wird? – Das spottet nicht nur jeder Beschreibung, sondern das widerspricht vor allem den Rechtsvorschriften für die Vor­gangsweise bei solchen Hausdurchsuchungen. Das ist glatt rechtswidrig! (Beifall bei den Grünen.)

Dass das rechtswidrig ist, ist im Übrigen eine Behauptung, die nicht nur ich aufstelle, sondern die Oberstaatsanwaltschaft hat das inzwischen bestätigt: Die Art und Weise, Hausdurchsuchungen durchzuführen, einfach mit dem Rammbock Türen aufzubrechen und so mit Menschen, die keiner gröberen Vergehen verdächtigt werden konnten, um­zugehen, ist klar rechtswidrig und im Übrigen jedenfalls menschenrechtswidrig. „am­nesty international“ hat in ungewohnter Schnelligkeit und Deutlichkeit eine Stellungnah­me zu diesen Vorgängen abgegeben und eindeutig festgestellt, dass sowohl die Vor­gangsweise als auch das Festhalten von Menschen in Untersuchungshaft ohne Vorla­ge konkreter Anklagepunkte menschenrechtswidrig ist.

Wie ist es jetzt dazu gekommen? – Es gab, glaubt man den Schriften der Staatsanwalt­schaft, in den letzten elf Jahren 33 einzelne Straftaten von so genannten Gasanschlä­gen, gemeint sind Stinkbomben, nichts sonst. Brandstiftungen wurden genannt, bis zu gelinderen Sachbeschädigungen. Wenn man das alles durchgeht und sich das an­schaut, nachdem die Oberstaatsanwaltschaft das überprüft hat, stellen wir fest, dass von den 33 einzelnen Straftaten (Abg. Dipl.-Ing. Auer: 33, das ist aber nicht wenig!) nur noch – je nachdem, ob man nur jene ab Geltung des Gesetzes dazu nimmt oder nicht – vermutlich 22 Straftaten übrigbleiben, davon mehrere Schmierereien an Haus­wänden, mehrere eingeschlagene Fensterscheiben, es war in den Unterlagen nicht eindeutig, ob zwei oder fünf beschädigte Hochstände, und besagte Stinkbomben. Das sind die konkreten Straftaten, um die es geht.

Spannend finde ich, wie mit diesen Vorwürfen umgegangen wird. Da wird behauptet, es hätte eine Brandstiftung gegeben. Klingt ziemlich dramatisch, das ist natürlich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn man sich die Unterlagen anschaut – was im Übrigen die HaftprüfungsrichterInnen machen sollten, was inzwischen die Oberstaats­anwaltschaft gemacht hat –, sieht man, es geht schon aus den Unterlagen selber her­vor, dass eine behauptete Brandstiftung einer Jagdhütte in Zurndorf nichts anderes war als ein Brand, durch einen defekten Ofen verursacht, was die Jäger zuerst nicht und dann doch zu Protokoll gegeben und der Versicherung gemeldet haben. Das geht al­lein schon aus dem Polizeiakt hervor.

Wenn man das halbwegs gründlich studiert, dann kann man aus der Tatsache dieses Brandes und der Tatsache, dass am nächsten Tag einer der beschuldigten Tierschüt­zer mehrere Stunden in der Gegend anwesend war, wohl nicht den konkreten Tatvor-


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