ganz kleinen Mühe unterziehen, den Text des Antrages zu lesen. Lesen Sie den ersten Satz! Natürlich ist uns die Problematik bewusst gewesen, wohin das alles von Ihnen gedeutet werden kann oder wird, und deshalb steht klipp und klar drin, dass an die Bundesregierung herangetreten wird oder heranzutreten wäre – wenn Sie denn endlich ein Einsehen hätten und zustimmen würden –, dass der § 278a StGB in der Art und Weise reformiert wird, damit die Auslegung und die Sache anschließend klar ist.
Das ist der normalste Vorgang im Parlament, gerade in Österreich, dass man die Bundesregierung auffordert, eine solche Regierungsvorlage vorzulegen, damit wir im Haus eine andere Grundlage haben, wenn es nämlich so ist, wie Sie sagen: dass unter diesem Paragraphen diese Verfolgungshandlungen möglich sind. Das passt uns nicht. Wenn es Ihnen passt, dann ist das Ihr Problem, und dann erklären Sie sich! Aber wir haben hier einen Antrag gestellt, dass eine Regierungsvorlage ins Haus kommt. Das ist das Normalste – aber offensichtlich nicht bei den Abgeordneten der Regierungsfraktionen! (Beifall bei den Grünen.)
Insofern gehen alle diese Vorwürfe an der Sache vorbei. Niemand will sich in das Verfahren einmischen auf die Art und Weise, die Sie erwähnt haben, aber dass man kritisch hinschaut, das hat noch jeder Rechtsstaat vertragen und brauchen können. Gerade in Österreich ist es sinnvoll, kritisch hinzuschauen! Immer wieder bin selbst ich noch negativ überrascht, und wir stellen fest, dass einiges nicht stimmt. Ich lasse jetzt einmal die Justiz draußen, aber wenn wir nur dort beginnen, wo polizeiliche Ermittlungen stattfinden und allenfalls dann die Staatsanwaltschaft die Schnittstelle dafür ist, wie bestimmte Delikte in Österreich verfolgt werden – und vor allem nicht verfolgt werden –, dann sieht man doch, was alles nicht stimmt in diesem Land!
Menschenhandel ist genannt worden. Wo sind denn die großen Erfolge? – Ich möchte einmal wissen, wie viele Ermittlungsbemühungen dort im Verhältnis zu dem, was wir hier beobachtet haben, überhaupt gesetzt werden. Beim Tatbestand der Geldwäsche haben wir auch legistischen Nachholbedarf; wir haben noch nicht einmal alle EU-Richtlinien umgesetzt. Was wir im Bankenausschuss gesehen haben, war schlimm genug; es gibt jetzt gar keine Zeit dafür, auf das alles einzugehen. Aber wo sind da die Initiativen?
Wo ist denn die Polizei, wenn es darum geht, bestimmte Vorverdachtsmomente zu verfolgen, wenn es um wirtschaftliche Großkriminalität geht? Wo ist sie denn? – Ja, es gibt einzelne Beamte – das haben wir im Untersuchungsausschuss gesehen –, die Widerstand gegen Interventionen leisten, die von oben herunter erfolgen. Zu der Zeit, als hier diese Ermittlungen gelaufen sind, hat sich ein Herr Horngacher noch wunderbar mit Herrn Schlaff vertragen und bestimmte Handlungen gesetzt, die im Nachhinein Gott sei Dank aufgeklärt werden konnten. Aber wo ist jetzt die richtige Dimension der polizeilichen Energien, die verwendet werden, um bestimmte Tatbestände zu verfolgen?
Da hat man ganz klar den Eindruck: Die großen Geschichten sind Ihnen relativ wurscht, und da muss ein Exempel statuiert werden! Das beginnt eben bei diesen Ermittlungshandlungen, und das ist das, was wir nicht akzeptieren wollen.
Abschließend: Wir haben in Österreich ein Problem in diesem ganzen Umgebungsbereich, auf das wir wirklich hinschauen sollten. Wir rutschen bei allen internationalen Rankings zurück, etwa in der Korruptionsbekämpfung. Solche Rankings gibt mittlerweile auch die OECD heraus, und das ist ja nicht niemand! Wir haben hier Probleme, gerade im wirtschaftlichen Bereich – das ist nicht lustig, das ist nicht gesund, Sie reden doch immer vom Wirtschaftsstandort! –, aber auch nach Transparency International. Da sollte die Polizei ihre Ermittlungskünste einmal anwenden, statt auf die kleinen Tierschützer losgehen! Das ist das Anliegen. (Beifall bei den Grünen.)
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