Dann hat es eine politische Entscheidung gegeben: Wir wollen einen Erfolg! Die politische Entscheidung war eine von Innenminister Platter, der sagte: Ja, es gibt alle möglichen Anschuldigungen, setzen wir eine Sonderkommission ein! Und ganz oben an den Betreff der Sonderkommission hat man willkürlich einen grünen Funktionär aus Niederösterreich gesetzt, bei dem sich nach wenigen Monaten herausgestellt hat, dass er mit vielem zu tun hatte, nur Tierschützer war er nie. Er hat absolut nichts mit Tierschutz zu tun, und im Betreff der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt war er die Nummer eins.
Dann ist ein Anfallsbericht der Sonderkommission unter Leitung von Oberstleutnant Böck gekommen: Mitteilung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen des Verdachts der Begehung eines schweren Verbrechens nach dem Strafgesetzbuch – also eine StPO-mäßige Anzeige. Inhalt ist eine Pressekonferenz im Grünen Klub zur Unterstützung der Rechtshilfe. Oberstleutnant Böck verweist darauf – ich werde Ihnen dieses Dokument öffentlich vorlegen –, dass Missfallenskundgebungen von Tierschützern und Grünen strafrechtlich geprüft werden sollen. (Oh-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Brinek: Wahnsinn! – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Da sind wir jetzt beim Kern des § 278a StGB angelangt, nämlich bei der politischen Absicht. Können Sie sich vorstellen, wie es heute Menschen in Bürgerinitiativen, Menschen bei Global 2000, Anti-AKW-Aktivisten und -Aktivistinnen und vielen anderen mehr geht?
Sie sehen einerseits, dass unbescholtene Tierschützer, gegen die es keinen konkreten schweren Tatverdacht gibt, in Untersuchungshaft sitzen, andererseits aber Menschenhändler und ihre Unterstützer im Außenministerium und im Innenministerium nach wie vor Karriere machen und hochrangige wirtschaftliche Persönlichkeiten wie Julius Meinl und Karl-Heinz Grasser nach wie vor von den Millionen geprellter Kleinanleger und Kleinanlegerinnen einen beträchtlichen Teil – nämlich hunderte Millionen – in die eigenen Kassen umleiten können. – Die stehen aber alle unter dem Schutz der Österreichischen Volkspartei! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Brinek: Unglaublich!)
Diejenigen, die Bordelle mit Visa des
Außenministeriums in Linz und in Wien beliefern, stehen unter dem Schutz
der Österreichischen Volkspartei! Die, die Kleinanleger mit Hilfe der
Meinl Bank prellen, stehen unter dem Schutz der Österreichischen Volkspartei!
(Abg. Hornek: Das ist ja ein Skandal, diese Wortmeldung! Jetzt
reicht es!) Die,
die
im Bereich Raiffeisen Geldwäsche in Russland vertuschen, stehen unter dem Schutz der Österreichischen Volkspartei! – Aber die Tierschützer, die stehen nicht unter dem
Schutz der Österreichischen Volkspartei! (Abg. Hornek: Du
bist ein Feigling ...! – Abg. Eßl: So
ein Schwachsinn!)
Meine Damen und Herren, selbstverständlich können und wollen wir uns nicht in ein laufendes Verfahren einmischen. (Rufe bei der ÖVP: Unglaublich! Ein Skandal!) Und selbstverständlich soll die Justiz auch im Bereich des Tierschutzes konkrete Straftaten verfolgen. Wenn aber Instrumente des Rechtsstaates missbraucht werden, dann schlägt die Stunde des Parlaments und der parlamentarischen Kontrolle. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Deswegen haben wir ja auch Untersuchungsausschüsse eingesetzt, die genau Missbrauch dieser Art untersuchen. Eines mussten wir bis jetzt aber noch nie untersuchen: Dass Unschuldige möglicherweise auch aus politischen Motiven mit Unterstützung eines bereits abgewanderten Innenministers willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
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