Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 173

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des wird unabhängig von Vermögen und Einkommen sowohl der beziehenden Person als auch des oder der Angehörigen ausbezahlt. Ihr Antrag zielt daher, Herr Ing. Hofer, völlig ins Leere. Ein derartiger Regress kann auf Bundesebene nicht abgeschafft wer­den, weil es ihn erfreulicherweise nicht gibt. Es tut mir leid, dass ich Ihnen das sagen muss.

Auch bei der 24-Stunden-Betreuung, Herr Ing. Hofer, gibt es zwar ein Fördermodell, das von immer mehr Menschen angenommen wird, aber erfreulicherweise keinen An­gehörigen-Regress. Weil es ihn nicht gibt, kann er auch nicht abgeschafft werden.

Ich würde Sie gerne einladen, Ihre vielfältigen Initiativen im Sozialbereich auf Felder zu konzentrieren, wo es einen Sinn macht, wo es eine Verbesserung für den Menschen als Resultat geben kann – und nicht nur hier eine aus meiner Sicht nicht sachgerechte Beschäftigung zu betreiben. Der Initiativantrag greift inhaltlich etwas auf, was es nicht gibt. Es gibt bundesweit beim Pflegegeld sowohl bei den Grundleistungen als auch bei den Angehörigenleistungen keinen Regress von Angehörigen. Wir wollen ihn auch nicht, wir wollten ihn nie, daher brauchen wir ihn auch nicht abzuschaffen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Lapp – in Richtung FPÖ –: So schaut es aus! – Abg. Ing. Hofer: Mit einer Zweidrittelmehrheit! – Abg. Kickl: Wie haben Sie das dann bei der Mindestsi­cherung angedacht?)

17.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.57.46

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Anschluss an den Kollegen Hofer möchte ich nur noch auf einen Aspekt ein­gehen, wo sich eigentlich in den letzten Monaten eine sehr große und schnelle Ent­wicklung dargeboten hat, nämlich bei der stationären Unterbringung von pflegebedürfti­gen Menschen in den Heimen. In den Bundesländern war es ja bis vor Kurzem so, dass es in sechs Bundesländern einen Angehörigen-Regress gegeben hat.

Momentan sind wir bei der stationären Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen in der Situation, dass es nur mehr in drei Bundesländern diesen Angehörigen-Regress gibt, weil die Bundesländer aufgrund der allgemeinen Diskussion zur 24-Stunden-Be­treuung diesen Regress abschaffen werden. Da bin ich auch sehr positiv darauf einge­stellt, dass das die Bundesländer selbst tun werden, denn das ist ja deren Verantwor­tung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zu einem ganz wichtigen Tagesord­nungspunkt kommen. Wir diskutieren oder beratschlagen hier auch über die UN-Kon­vention über die Rechte behinderter Menschen. Österreich war eines der ersten Län­der, die das unterzeichnet haben. Wir ändern das Bundesbehindertengesetz, wir füh­ren einen Monitoringausschuss ein, in dem BehindertenvertreterInnen, VertreterInnen aus dem Bereich der Menschenrechte, der Entwicklungszusammenarbeit und der wis­senschaftlichen Lehre zusammenkommen, um die Erfüllung der UN-Konvention zu be­gutachten, zu begleiten.

Ich denke, dadurch ist ein sehr wichtiger integrativer Anreiz geschaffen worden, wo be­hinderte Menschen mit VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen und ande­ren NGOs für eine Weiterentwicklung unserer Gesellschaft eintreten. Das ist ein guter Schritt. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Haubner ist die nächste Rednerin. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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