Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 205

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Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag zu­zuleiten, mit dem die derzeit unterschiedlichen Langzeitversichertenregelungen für Männer und Frauen im Pensionsrecht mit einer Übergangsregelung entsprechend dem Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten (BGBl. 832/1992) an einander angepasst werden.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.40.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Mit­glieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes verschiedene Punkte zu behandeln: die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung, eine Pensionsanpassung, die um zwei Monate vorgezogen wird, von 1. Jänner auf 1. November – dem werden wir selbstverständlich zustimmen; wir würden ohnehin eine Erhöhung der Pensionen um mindestens 4 Prozent befürworten –, eine Änderung bei der Wartefrist bei Pensionen, die jetzt sozusagen verkürzt wird, sodass niemand mehr ein Jahr warten muss, bis er eine Pensionserhöhung bekommt, sondern diese von Anfang an schlagend wird – auch dem werden wir unsere Zustimmung geben; das ist auch im Antrag der Abgeord­neten Csörgits, Kickl so enthalten. Unser Antrag, der eine unbefristete Verlängerung der sogenannten Hacklerregelung vorsieht, inkludiert ebenfalls diese Regelung.

Besonders stolz bin ich darauf, dass es heute noch gelungen ist – jetzt, da es eine ge­wisse Eigendynamik in diesem Haus gibt, da es unterschiedliche Mehrheiten gibt –, einen Zuschuss zu den Energiekosten zu beschließen, denn die österreichischen Pen­sionisten und Pensionistinnen werden im Winter 2008/2009 durch deutlich steigende Energiekosten, Lebensmittelkosten und so weiter sehr stark belastet.

Es ist uns gelungen, einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Dolinschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen zu formulieren, wonach ein Zuschuss zu den Energiekosten für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 gewährt wird, nämlich 30 € pro Monat, also insgesamt 210 €. (Beifall beim BZÖ.)

250 000 Menschen sind davon betroffen. Wenn jemand diesen Zuschuss beispielswei­se für den Zeitraum Dezember 2008 bis April 2009 erhält, so ist natürlich der aliquote Teil auszubezahlen.

Geschätzte Damen und Herren, nun zur sogenannten Hacklerregelung. Ich freue mich, dass diesbezüglich ein gewisses Umdenken stattgefunden hat, auch in der sozialde­mokratischen Fraktion, denn diese hat die „Hacklerregelung“ in der Vergangenheit ja immer wieder als „Murks“ bezeichnet. (Ruf bei der SPÖ: Ist es ja!) Jetzt möchten Sie sie auch verlängern – allerdings nur bis zum Jahre 2013. Ich würde sie gerne unbefris­tet verlängern, weil das eine sinnvolle Regelung ist.

Ich sage Ihnen Folgendes: Sie (in Richtung SPÖ) inkludieren Zeiten eines Kranken­standes, jene Zeit, in der jemand das Geld von der Krankenversicherung bekommt und nicht vom Dienstgeber – dafür bin ich auch. Die ÖVP sieht in ihrem Antrag eine Nach­kaufsmöglichkeit vor, da muss man etwas dafür bezahlen, und das können sich wieder nur jene leisten, die das Geld dafür haben, die anderen nicht. Die Ausübungsersatz­zeiten sind ebenfalls enthalten – kann ich auch befürworten.

 


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