LETZTES UPDATE: 05.04.2012; 16:04
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Schrottverwertungsanlage im Siedlungsgebiet (34/BI)

Parlamentarisches Verfahren

Datum Stand des parlamentarischen VerfahrensAlle aufklappen ProtokollSeiten des Stenographischen Protokolls
  Einlangen NR  
23.11.2011 Einlangen im Nationalrat  
28.11.2011 Begrenzte Verteilung  
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  Ausschussberatungen NR  
23.11.2011 Zuweisung an den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen  
01.12.2011 Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen: auf Tagesordnung in der 15. Sitzung des Ausschusses  
01.12.2011 Antrag auf Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend - angenommen  
01.12.2011 Aussendung des Pressedienstes betreffend 15. Sitzung des Ausschusses: Petitionsausschuss beschließt Hearing zu Kinder- und Jugendschutz Nr. 1175/2011  
06.12.2011 135. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens und der Zuweisung an den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen S. 79
12.03.2012 Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen: auf Tagesordnung in der 16. Sitzung des Ausschusses
In der Sitzung vom 12. März 2012 vertagt!
 
12.03.2012 Aussendung des Pressedienstes betreffend 16. Sitzung des Ausschusses: Hearing im Petitionsausschuss zum Thema Sex-Handel mit Kindern Nr. 176/2012  
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Zustimmungserklärung

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Elektronische Zustimmungserklärung zur Bürgerinitiative Für Informationen zur elektronischen Zustimmungserklärung bitte klicken

Die gegenständliche Bürgerinitiative wurde bereits gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates rechtsgültig eingebracht. Die elektronische Zustimmung dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter. Grundsätzlich ist - wie bei einer Wahl - die Abgabe lediglich einer Zustimmungserklärung pro Person vorgesehen. (Die Parlamentsdirektion behält sich daher vor, diese weiteren Zustimmungserklärungen zu löschen, wenn offensichtlich eine Person einer Petition oder Bürgerinitiative mehrfach zugestimmt hat.)

Beachten Sie, dass Sie eine funktionsfähige Email-Adresse angeben. Sie erhalten einen Link zur Bestätigung der Zustimmung.


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Kurz nachdem Sie auf "Zustimmen" klicken, erhalten Sie eine Email mit einem Link. Nachdem Sie den Link geklickt haben, ist die Zustimmung gültig.

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