Verfahrensbeschleunigung und Verbesserung des Rechtsschutzes durch einen ständig tagenden Verfassungsgerichtshof (749 d.B.)

Ausschussbericht

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 546/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrensbeschleunigung und Verbesserung des Rechtsschutzes durch einen ständig tagenden Verfassungsgerichtshof, durch eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf generell längstens sechs Monate und durch eine Aufstockung der dafür erforderlichen Planstellen für die ständigen Referenten, weiters die Möglichkeit einer Absetzbarkeit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes