SPÖ je 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder
ÖVP je 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder
FPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder
BZÖ je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Grüne je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder.
TO-Punkt 6: Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948.
Die Anzahl der vom Nationalrat zu wählenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder beträgt 13. Aufgrund eines in der Präsidialkonferenz hergestellten Einvernehmens werden von der SPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder; von der ÖVP je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder; von der FPÖ je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder; vom BZÖ je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder; und von den Grünen je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied vorgeschlagen.
Zu Mitgliedern werden einstimmig gewählt:
SPÖ: Franz Kirchgatterer, Elmar Mayer, Walter Schopf, Peter Stauber.
ÖVP: Jakob Auer, Dr. Johannes Hahn, Dr. Reinhold Lopatka, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.
FPÖ: Lutz Weinzinger, Bernhard Themessl.
BZÖ: Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler.
Grüne: Mag. Werner Kogler.
Zu Ersatzmitgliedern werden einstimmig gewählt:
SPÖ: Wilhelm Haberzettl, Gerhard Köfer, Mag. Ulrike Königsberger-Ludwig, Stefan Prähauser.
ÖVP: Fritz Grillitsch, Karlheinz Kopf, Dorothea Schittenhelm, August Wöginger.
FPÖ: Alois Gradauer, Anneliese Kitzmüller.
BZÖ: Ursula Haubner, Christoph Hagen.
Grüne: Dr. Ruperta Lichtenecker.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 GO mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1/A bis 38/A eingebracht worden sind.
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