Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 28

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Bautenausschuss,

Budgetausschuss,

Familienausschuss,

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie,

Geschäftsordnungsausschuss,

Gesundheitsausschuss,

Gleichbehandlungsausschuss,

Ausschuss für innere Angelegenheiten,

Justizausschuss,

Ausschuss für Konsumentenschutz,

Kulturausschuss,

Landesverteidigungsausschuss,

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft,

Ausschuss für Menschenrechte,

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Rechnungshofausschuss,

Ausschuss für Sportangelegenheiten,

Tourismusausschuss,

Umweltausschuss,

Unterrichtsausschuss,

Verfassungsausschuss,

Verkehrsausschuss,

Volksanwaltschaftsausschuss,

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie sowie

Wissenschaftsausschuss.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Aus­schüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Gemäß § 32 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen beziehungsweise nach § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung verteilt.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder der Präsidentin namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für die erwähnten Ausschüsse jeweils folgende Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen errechnet wurde:

 


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