Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 109

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Wo die Republik Österreich im direkten Einflussbereich steht, müssen Forschungs­kooperationen

erweitert werden.

Bessere Vernetzung der regionalen Forschungsförderungsgesellschaften

Die Zusammenarbeit der Institutionen in den einzelnen Bundesländern muss gestärkt und Doppelgleisigkeiten müssen beseitigt werden. Zentrale Koordinationsfunktion durch die Forschungsförderungsgesellschaft.

Zusätzliche Steuerliche Anreize für Forschung

Neben der direkten Forschungsförderung müssen zusätzliche steuerliche Anreize (indirekte Forschungsförderung) geschaffen werden. Dabei geht es vor allem darum, dass starre österreichische Steuersystem umzuwandeln, um mehr Privatkapital für Forschungsförderung lukrieren zu können:

Steuerfreistellung von Stiftungserlösen, die für Forschungszwecke verwendet werden

steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Forschungseinrichtungen

Humanressourcen

Derzeit gibt es noch immer einen Forschermangel in Österreich – vor allem im natur­wissenschaftlichen und technischen Bereich, hier insbesondere an weiblichen Forsche­rinnen. Es muss daher unser Bestreben sein, die junge Generation für For­schung zu interessieren, Frauen für Forschung zu gewinnen und deren Potential optimal zu nutzen.

Sensibilisierung für Forscherberufe (verstärkte Berücksichtigung am Lehrplan, Forcie­rung von naturwissenschaftlichen und technischen Fächern)

Bessere Förderung von begabten Schülern

Berücksichtigung in der Berufsinformation,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Einführung eines Steuerbonus in Höhe von 200 Euro je Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen zuzüglich 50 Euro je Kind eingeführt wird,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den für die privaten Haushalte mit einem monatlichen Haushaltseinkommen bis zu 2.500 Euro für die Heizperiode 2008/2009 geregelt wird, dass die gewährten Heizkostenzuschüsse der Länder durch den Bund verdoppelt werden, wobei die Zuzahlung des Bundes zum Heizkostenzuschuss maximal 150 Euro pro Haushalt betragen darf und sich nach dem vom Land gewährten Heizkostenzuschuss richten soll,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die zuletzt erfolgten Erhöhungen der Mineralölsteuer zurückgenommen werden und den Klimafonds aus den sonstigen Steuermehreinnahmen zu finanzieren,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den nach dem Vorbild von Italien und Portugal eine Strafsteuer für Mineralöl­konzerne auf deren enormen Zusatzgewinne eingeführt wird, die dann zum tragen kommt, wenn der Rohölpreis eine bestimmte Höhe übersteigt,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Spekulationssteuer eingeführt wird,

 


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