Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 29

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Als ich mir das Koalitionsübereinkommen angeschaut habe, war ich mir gar nicht mehr sicher, ob diesbezüglich überhaupt etwas kommen soll, denn darin steht ja, dass alles gemeinsam beschlossen werden muss. Ich darf erinnern: In der letzten Gesetzge­bungsperiode hatten wir die Situation, dass die ÖVP noch die Sperrminorität hatte und eine Veränderung der Geschäftsordnung verhindern konnte. – Jetzt ist das nicht mehr der Fall! Insofern gehe ich davon aus, dass das ein Punkt ist, den zu entscheiden die­sem Haus zusteht – und nicht der Regierung!

Da hat Kollege Westenthaler recht, wenn er meint, die Knebelungsregelung im Regie­rungsübereinkommen sei unwürdig. Das Parlament sollte nämlich die Möglichkeit ha­ben, Rechte frei auszuüben. Im Übrigen hatten wir den Fall – das haben Sie nicht an­gesprochen – bereits in der letzten Woche, dass es eine Abstimmung in einem Aus­schuss dieses Hauses, nämlich im Immunitätsausschuss, gegeben hat, wo es um die Auslieferung des Kollegen Westenthaler wegen des Verdachts auf Widerstand gegen die Amtsgewalt und wegen Körperverletzung gegangen ist (Abg. Mag. Stadler: Dieses Delikt gibt es gar nicht! Strafrecht nachsitzen!), bei der die beiden Regierungsfraktio­nen unterschiedlich abgestimmt haben.

Die Absurdität dieses Regierungsübereinkommens zeigt sich ja schon daran. Denn: Wäre Westenthaler schlussendlich nicht ausgeliefert worden, weil unterschiedlich ab­gestimmt worden wäre, dann wäre die Regierung heute schon gescheitert, wenn man das Regierungsübereinkommen ernst nähme.

Angesichts dessen kann man nur sagen: Bitte ein Plädoyer für Minderheitsrechte, für ein offenes Parlament! Das ist das, was wir uns von Ihnen wünschen! (Beifall bei den Grünen.)

9.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung ist die Wahl mit Stimmzetteln durchzufüh­ren. Es liegt das Verlangen vor, die Wahlen in Wahlzellen durchzuführen.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch Stimmen gültig sind, die auf andere wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten entfallen.

Ich unterbreche nunmehr kurz die Sitzung, um die technischen Voraussetzungen für die Wahlen in Wahlzellen zu schaffen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 9.27 Uhr unterbrochen und um 9.29 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Die Vorbereitungen sind beendet.

Meine Damen und Herren! Der Stimmzettel, der zu benützen ist, wird samt Kuvert bei Namensaufruf durch die Frau Schriftführerin beziehungsweise den Herrn Schriftführer von den hiezu bestimmten Bediensteten der Parlamentsdirektion ausgegeben.

Für die Wahl ist ausschließlich der amtliche Stimmzettel zu verwenden. Auf diesen ist der Name der gewünschten Kandidatin/des gewünschten Kandidaten zu schreiben.


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