Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 145

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Aber das sind nicht die einzigen Mängel, die es anzuführen gilt. Die weit auseinander­klaffende Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zum Beispiel ist nach wie vor unerledigt. Das BZÖ hat zwar derzeit den geringsten Frauenanteil bei den Abge­ordneten unter den Parlamentsparteien (Abg. Mag. Wurm: Oh!), aber uns haben sehr viele Frauen gewählt, sehr viele vor allem auch nicht erwerbstätige Frauen. Uns haben mehr Frauen gewählt als die sogenannten Quotenparteien, und das spricht für uns. (Beifall beim BZÖ.)

Das spricht dafür, dass unsere Politik gut und richtig ist, dass wir genau dort ansetzen, wo Hilfe gebraucht wird. Wir gehen diesen Weg konsequent weiter – für die Frauen und für die Mütter in diesem Land; die Mütter sind im Regierungsübereinkommen nicht wirklich berücksichtigt worden. Wir gehen weiter unseren Weg, wenn es um die Einfüh­rung des Babygeldes, um Gratiskindergärten, Schulstartgeld, Müttergehalt, Mütterpen­sion und so weiter geht. Wir werden diesen Weg weiter verfolgen, wir sind ein kon­struktiver Partner, und ich bitte Sie, auch unsere Vorschläge aufzugreifen.

Ich schließe meine Rede, bringe aber in Bezug auf das Aufgreifen der Vorschläge noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend umgehendes Einbringen einer Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem einstimmig beschlossenen Entschlie­ßungsantrag vom 14.12.2006 nachzukommen und umgehend eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Re­publik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll – Brüsseler Fassung) einzuleiten.“

*****

Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und wird daher mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend umgehendes Einbringen einer Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik

eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungserklärung

Am 14.12.2006 wurde mit Zustimmung aller Parteien eine Entschließung verabschie­det, der zufolge die Bundesregierung einstimmig beauftragt wurde, insbesondere eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll-Brüsseler Fassung) ein­zuleiten, für den Fall, dass seitens der Tschechischen Republik nicht umgehend der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelin, wie im Anhang I (BGBl. 2001/266) zum Melker Protokoll festgeschrieben, er­bracht wird.

 


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