Maßnahmen nach dem IBSG dürfen den Gesamtbetrag von 75 Mrd. EUR nicht übersteigen, jene nach dem FinStaG den Gesamtbetrag von 15 Mrd. EUR.
Fest steht, dass öffentliche Mittel einzusetzen sind, und dieser Einsatz der Steuermittel in bedeutendem Umfang "Gebarung des Bundes" iSd Art. 121 Abs. 1 B-VG darstellt.
Derzeit ist nach den Bestimmungen des B-VG nicht zweifelsfrei, ob dem Rechnungshof etwa bei der Übernahme von Haftungen eine Prüfkompetenz zukommt, wenn diese für Unternehmungen bzw. Privatrechtssubjekte übernommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die es dem Rechnungshof erlaubt Maßnahmen, die auf Grund des IBSG oder auf Grund des FinStaG gesetzt werden, wie insbesondere die Prüfung von Staatshaftungen und die Weitergabe und Verwendung von Steuergelder an Private, zu prüfen.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter List. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und der Herr auf der Regierungsbank! Das Verhältnis beträgt 3 : 1, also im Moment ist die Frauenquote auf der Regierungsbank eindeutig gegeben. Hohes Haus! Ich kann es mir heute nicht verkneifen, ein paar Bemerkungen zur leidigen Regierungserklärungsdebatte zu machen.
Wenn ich die Rednerliste anschaue – wir sind derzeit bei der Nummer 98 von insgesamt 131 Rednern (Abg. Dr. Graf: Das ist aber kein Ranking!) –, dann kann ich feststellen, dass sich von der ÖVP von den ehemaligen Regierungsmitgliedern, von Bundeskanzler Schüssel über Vizekanzler Molterer über Minister Bartenstein, nur die ehemalige Außenministerin Dr. Plassnik zu Wort gemeldet hat und sich für die ÖVP und für dieses Regierungsprogramm eingesetzt hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich hätte gerne gewusst – und möchte jetzt wirklich ein bisschen Salz in die Wunden der ÖVP streuen –, ob es korrekt ist, dass die gesamte ÖVP hinter diesem Regierungsprogramm und hinter Pröll steht. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Molterer stellt sich seitlich hinter die Regierungsbank.) – Ich glaube nicht, dass es so ist, aber Herr Ex-Vizekanzler Molterer wird es vielleicht erklären. Es wäre für die Medien und für den ORF gut gewesen, wenn er während der Fernsehübertragung gesagt hätte, dass er hinter dieser neuen Regierung steht oder auch nicht. (Abg. Mag. Molterer – noch immer seitlich der Regierungsbank stehend –: Da können Sie noch etwas lernen! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Grosz und Abg. Dr. Sonnberger.)
Der Herr Vizekanzler – Ihr Nachfolger, Herr Vizekanzler Pröll – hat in Wels erklärt, dass eine Regierungsbeteiligung oder ein Regieren nur mit der SPÖ möglich ist. – Das hat er eindeutig erklärt, und dadurch waren wir eigentlich aus dem Rennen, obwohl das BZÖ auf alle Fälle mitregieren wollte. Sie haben uns nicht einmal gefragt, Sie haben uns nicht einmal zu Verhandlungen eingeladen! Sie sind lieber mit einem Wahlverlierer
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