Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 99

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es gibt daher unsere Zustimmung, weil wir auch der Meinung sind, dass eine große Krise droht und im Anrollen ist und dass man jetzt gar nicht genug Wertschöpfung stüt­zenden, Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen oder zumindest vorleistenden Instru­menten zustimmen kann, wenn eine solche Chance besteht. Und das ist zweifellos eine solche Chance.

Zutreffend dürfte offensichtlich auch sein, dass die Haftungsrahmen schon so weit aus­geschöpft sind, dass es auch nützlich ist, weitere zu vereinbaren – Kollege Ikrath nickt, ich darf mich an ihn im Speziellen wenden –, auch wenn droht, dass speziell – das ist eine österreichische Besonderheit, ich habe mir das rausgesucht – Banken das auch wieder in Anspruch nehmen werden, weil nämlich Beteiligungen von Banken hiermit abgesichert werden können. Das ist ja an sich nichts Verkehrtes in aufstrebenden Märkten. Das war ja immer gut und richtig. Jetzt wird natürlich mit diesem Teil unter Umständen zusätzliches Risiko abgedeckt.

Die Branchenindizes weisen aus, dass die Hälfte von diesen G 4-Förderungen auf den Kredit- und Versicherungssektor entfallen. Das ist, wenn man so will, der Banken- und Versicherungssektor, und die andere Hälfte ist eben weit verzweigt auf alle anderen Branchen. Diese Hälfte ist es uns wert. Natürlich wären es die Banken auch wert. Da­mit komme ich jetzt zum zweiten Punkt und zum Bankenpaket respektive zu den Be­reichen, die da nachgebessert werden müssen.

Vor zwei Stunden genau hat die EU-Kommission ihrerseits – bis jetzt war man ja auf Interpretationen des Finanzministeriums angewiesen – das sogenannte österreichische Bankenpaket genehmigt, nicht ohne Veränderungen vorzunehmen – Verbesserun­gen, wie ich meine, und nicht Verschlechterungen. Wie schauen die aus, und was muss man vom ursprünglichen Bankenpaket im Umkehrschluss halten? – Es gibt so­wohl bei den sogenannten Zinszahlungen an den Staat für Partizipationskapital als auch bei der Gewinnentnahme und bei etlichen weiteren Punkten Veränderungen – ich sage Verbesserungen.

Kommen wir zu den Zinsen für Partizipationskapital – eigentlich ist es ja auch eine Ge­winnbeteiligung aus ökonomischer Sicht –: Da geht es darum, dass man zunächst ein­mal zwischen gesunden und ungesunden Banken unterscheidet, was schwierig genug sein wird. Dass man natürlich bei jenen Banken, die, wie Sie, Herr Kollege Molterer, sagen würden, unverschuldet in die Krise geraten sind und eigentlich sozusagen ge­sund aufgestellt wären, wenn nicht diese Dominoeffekte passiert wären, anders vor­geht als bei jenen, die schon in der Vorphase faule Aktiva in ihrer Bilanz mitgeschleppt haben, ist vernünftig. Das ist jetzt auch sichergestellt. Wie das administriert wird, ist noch eine andere Sache. Das halte ich jedenfalls für eine wesentliche Verbesserung. Das heißt, wir haben einen Zinskorridor, der ermöglicht, das zu differenzieren. – Erste Verbesserung.

Die zweite Verbesserung ist, dass dann, wenn die fünf Jahre verstrichen sind – das ist eine ganz hübsche Zeit –, diese Zinsen steigen müssen, was dazu führt, dass entwe­der der Steuerzahler mehr Geld zurückbekommt – umso besser – oder aber die Ban­ken einen Anreiz haben, sich von dieser zwischenzeitlichen Stützung im Eigenkapital­bereich wieder zu befreien und bis dorthin hoffentlich entsprechend Eigenkapital ge­stärkt haben und ihre Gewinne nicht allzu stark ausgeschüttet haben. Genau aus dem Grund halte ich auch das Zweite für sehr sinnvoll, dass man ausdrückliche Gewinnbe­schränkungen vorgenommen hat (Abg. Mag. Molterer: Ausschüttungsbeschränkun­gen! Das ist ein wesentlicher Unterschied!) – Ausschüttungsbeschränkungen, richtig! –, was ursprünglich nicht vorgesehen war.

An dieser Stelle sieht man schon, die österreichische Tendenz war ganz klar: Wir schützen den Sektor und schauen nicht drauf, was mit jenen ist, die eigentlich die Be-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite