Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 191

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Weiterentwicklung der Debatte ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Seit 40 Jahren dieselbe Rede mit der Samtpfote!) – Nein, das stimmt nicht!

Wir sollten versuchen, gemeinsam einen Weg zu finden, wozu wir immer bereit waren. Wir haben in dem Haus bei Anträgen für Untersuchungsausschüsse als Minderheits­recht mitgestimmt, und wir haben hier in dem Haus in der letzten Legislaturperiode bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen mitgestimmt. Es kann also niemand sagen, dass wir da nicht bereit gewesen wären mitzumachen.

Es muss jedoch eine Balance da sein, die die größtmögliche Glaubwürdigkeit garan­tiert. (Abg. Grosz: Cap, der ungekrönte König der Schmähtandler!) Und wenn ich das schon öfters gesagt haben sollte, so werde ich das immer und immer wieder sagen, weil ich denke, dass es wichtig ist, das so oft wie möglich zu kommunizieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Dann sind Sie aber gescheitert, wenn das nie umgesetzt wurde!) – Nein, gescheitert kann man nicht sagen. Das ist nicht einseitig zu adressieren. Ge­scheitert ist dann das Parlament, das Hohe Haus, wenn wir nichts zusammenbringen. Und das wäre schade. (Abg. Grosz: Und das liegt aber in Ihrer Verantwortung!) – Nein, es ist auch nicht Aufgabe der Regierung, den Untersuchungsausschuss als Min­derheitsrecht zu etablieren, sondern dass müssen wir gemeinsam tun. Wir müssen schauen, dass alle fünf Parteien auf einen gemeinsamen Nenner kommen. (Abg. Grosz: Seit 40 Jahren ist es dasselbe!)

Schauen Sie, mir ist das ein Anliegen. Ihnen ist es ein Anliegen, einfach dazwischen­zuflöten, also machen Sie ruhig weiter. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

17.50


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Abgeordnete Dr. Karl ist die nächste Rednerin. – Bitte.

 


17.50.45

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Der Wunsch, die Minderheitsrechte im Nationalrat auszubauen, ist ja nichts Neues. Wir diskutieren schon des Längeren darüber, und im Zuge dieser Diskussionen sind wir auch an andere EU-Mitgliedstaaten herangetreten und haben sie gebeten, uns über ihre Minderheitsrechte zu informieren – und siehe da, es hat sich herausgestellt, dass die österreichische Nationalratsgeschäftsordnung besonders min­derheitsfreundlich ist.

Es hat sich auch erwiesen, dass lediglich in einem europäischen Staat – nämlich in Deutschland – der Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht ausgestaltet ist; aber selbst diese Aussage muss man näher präzisieren: In Deutschland kann zwar ein Vier­tel der Bundestagsmitglieder die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bean­tragen, die Festlegung des Untersuchungsgegenstandes erfolgt jedoch durch Be­schluss des Bundestages. Hält der Bundestag den Einsetzungsantrag für teilweise ver­fassungswidrig, so wird der Untersuchungsgegenstand entsprechend eingeschränkt. Dagegen steht dann eine Organklage offen. (Abg. Grosz: Die wollen wir ohnehin auch!) – Ja, darüber können wir diskutieren; da bin ich offen.

Dieses System unterscheidet sich somit ganz grundlegend vom hier vorliegenden An­trag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Verlangen von 20 Abgeord­neten. Dies ändert allerdings nichts daran, dass wir das Anliegen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auch einer Minderheit zu ermöglichen, für legitim halten.

Allerdings gilt es zuerst sicherzustellen – das ist ja auch schon durch meine Vorredner angedeutet worden –, dass wir die Untersuchungsausschüsse und damit die für Un­tersuchungsausschüsse geltende Verfahrensordnung den üblichen Standards eines


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite