Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 204

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die Intelligenz eines einzelnen Abgeordneten schließen. Beim Justizsprecher der SPÖ, Jarolim, tue ich mir deshalb sehr schwer, denn: Sagen Sie, wissen Sie, was Sie da manchmal alles von sich geben? (Abg. Mag. Lapp: Das können Sie aber vom Kollegen Stadler genauso gut ...!) Da steht Frau Cortolezis-Schlager und hält hier eine Rede, ihr Statement, eine Abhandlung über den Zustand der jüdischen Friedhöfe in Wien, und der Kollege Jarolim brüllt herunter: „Reden Sie lieber über die U 6!“ – Ich frage mich wirklich: Meinen Sie das manchmal alles ernst? (Abg. Dr. Jarolim: Da sind Sie aber der Richtige!)

Was braut sich da eigentlich zusammen, wenn wir hier eine ernsthafte Debatte über eine gute Initiative führen wollen, über die jüdischen Friedhöfe, die wir zu erhalten ver­pflichtet sind – und der Herr Kollege Jarolim sagt: Reden Sie über die U6?!

Jetzt ist mir ziemlich klar, warum das in Wien, in Währing nicht funktioniert, weil offen­bar in Wien die Sozialdemokraten auch so denken und es ihnen völlig wurscht ist, dass der Jüdische Friedhof in Währing dahinmodert und mittlerweile zu einem Schandfleck geworden ist. Der gehört endlich saniert; da gehört endlich etwas getan! (Beifall beim BZÖ.)

Die Debatte ist ja nicht neu. Wir haben ja im vergangenen Mai auch schon darüber dis­kutiert, und wir haben die Initiative der damaligen Präsidentin Glawischnig sehr be­grüßt – selbstverständlich! –, weil wir uns zum Washingtoner Abkommen bekennen, das übrigens in der Regierung Schüssel/Riess-Passer am 25. Jänner 2001 unterzeich­net wurde, also nicht unter einer sozialdemokratischen Regierung; das war unsere Re­gierung.

Wir haben uns dazu verpflichtet, darauf zu schauen, dass wir der Israelitischen Kultus­gemeinde hier auch unter die Arme greifen, weil wir wissen, dass sie es selbst nicht zustande bringt, die jüdischen Friedhöfe in Österreich dem Washingtoner Abkommen entsprechend, aber auch ihres Glaubens wegen – sie sind zu einer immerwährenden Instandhaltung der jüdischen Friedhöfe verpflichtet – zu erhalten.

Das war ein gutes Abkommen, und wir stehen auch dazu. Wir haben im Mai noch das Argument gehabt – und das ist noch immer diskussionswürdig, Frau Cortolezis-Schla­ger –: Kompetenzen zwischen Bund und Ländern soll man nicht aufgrund von Anlass­gesetzgebung verschieben. Wir waren damals auch der Meinung. Ich muss aber heute sagen: Nachdem das schon wieder einige Monate her ist und wieder überhaupt nichts passiert ist, muss man sich schön langsam in dieser einen Frage Gedanken machen und überlegen – vielleicht in Form und über die Möglichkeit des Finanzausgleichs, aber zumindest mit vehementem Druck –, dass man endlich diesem Washingtoner Abkom­men auch in Österreich gerecht wird. Wir unterstützen das voll und ganz, weil wir wirk­lich der Meinung sind, dass da etwas getan werden muss. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte aber zwei Punkte bringen, die wir etwas kritisch sehen, die man noch aus­diskutieren muss. – Frau Glawischnig, Sie kennen sie schon, ich möchte sie wiederho­len. – Das eine ist die Zumutbarkeit für Grundstückseigentümer in Hinblick auf entschä­digungslose Duldungspflichten. Sie haben in Ihrem Antrag nicht nur Friedhöfe, die wir vielleicht noch gar nicht kennen, aber die existieren, sondern auch einzelne Grabstät­ten, die möglicherweise mit Gebäuden überbaut sind, auf Grundstücken, die dann loka­lisiert werden und wo dann der Grundstückseigentümer völlig entschädigungslos mögli­cherweise den Abriss dieses Überbaus vornehmen lassen muss. Ich glaube nicht, dass das im Sinne und Interesse sein kann, dass es zu solchen Schwierigkeiten kommt.

Das Zweite ist: Jawohl, wir sind auch dafür, dass Grabschändungen bestraft werden sollen. Da sind wir dafür. Das passiert immer wieder. Es ist so ziemlich eine der ab­scheulichsten Taten, Friedhöfe und Gräber zu schänden. Das ist so. Dieser Meinung sind wir auch. (Beifall beim BZÖ.)

 


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