Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 46

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dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den für die Dauer von zwei Jahren eine Investitionsprämie (10 % der Investi­tionssumme) eingeführt wird,

dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Rege­lungen des Vorsteuerabzuges für betrieblich genutzte Fahrzeuge ausgedehnt werden, wobei strenge, ökologisch und preislich orientierte Höchstgrenzen zu implementieren sind,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den ein Fonds eingerichtet wird, aus dem Überbrückungskredite für innovative Unternehmen zur Vermeidung feindlicher Übernahmen gewährt werden können,

dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die insbesondere eine Mit­telaufstockung für die betriebliche Forschungsförderung sowie Zugangserleichterungen der Unternehmen zu diesen Mitteln gewährleisten,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die NoVA-Steuersätze halbiert werden und

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Österreichische Infrastruktur AG geschaffen wird, die für alle Unterneh­men mit staatlichen Beteiligungen zentralisiert zuständig ist.“

Wien, 17.02.2009

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74 a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Redeordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass im Rundlaufweg für
die Zeit der Fernsehübertragung von 15 bis 17 Uhr folgende Redeordnung festgelegt wurde:

Antragsteller für die Begründung des Dringlichen Antrages: 15 Minuten, Stellungnahme des Regierungsmitgliedes: 15 Minuten, erste Wortmeldung der Fraktionen, Wortmel­dung eines weiteren Regierungsmitgliedes mit 8 Minuten, zweite Wortmeldung der Fraktionen und schließlich eine dritte Wortmeldung der Fraktionen mit je voraussicht­lich 3 Minuten. Die Wortmeldungen der ersten und zweiten Fraktionsrunde dürfen pro Fraktion insgesamt 12 Minuten nicht überschreiten.

Der Vorsitz führende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rückspra­che mit den Klubvorsitzenden – die allenfalls verbleibende Redezeit auf die fünf Frak­tionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufgerufen.

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Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Klubobmann Bucher als Antragsteller zur Begrün­dung des Dringlichen Antrages das Wort. 15 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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