Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 85

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Jahr 2008 leicht rückläufig waren, war in Österreich im Vergleichszeitraum eine Zunah­me um 11 Prozent auf 9 500 Fälle zu verzeichnen. (APA381/10.2.2009). Nicht verwun­derlich ist daher die Aussage der Europäischen Kommission die wörtlich von einem „scharfen Ansteigen der Arbeitslosigkeit“ spricht. Die jüngsten Arbeitslosenzahlen in Österreich spiegeln diese Prognose nur allzu gut wieder. So sind mit Jänner dieses Jahres bereits mehr als 301 000 Personen als arbeitslos gemeldet, was einer Steige­rung von 12,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insbesondere die Jugendli­chen sind davon mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit um fast 23 Prozent massiv be­troffen. Im Gegenzug sank die Zahl der gemeldeten offenen Stellen um alarmierende 21,2 Prozent auf 26 811 (APA092/02.02.2009)

Angesichts dieser alarmierenden Zahlen kommt daher entsprechenden Maßnahmen im Sinne der Sicherung und der Schaffung von Arbeitsplätzen größte Bedeutung zu.

Ein besonderes Anliegen in diesem Zusammenhang ist den unterfertigten Abgeordne­ten daher die große Gruppe der bereits mehr als 173 000 Ein-Mann-Unternehmen. Ge­rade diese Unternehmen sollten in Form Zeitlich befristeter Beschäftigungsprämien, die für zusätzlich angestelltes Personal zur Auszahlung gelangen, unterstützt werden.

Aus diesen Gründen stellen daher die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, mit dem die Einführung einer auf zwei Jahre befristeten Beschäfti­gungsprämie für Ein-Mann-Unternehmen in Österreich, die neue Mitarbeiter anstellen, sichergestellt wird.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster ist Herr Kollege Krainer zu einer tatsächli­chen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.05.53

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Kollege Strache hat in seiner Rede gemeint, die Bundesregierung hätte die Stiftungseingangssteuer halbiert und da­mit den Stiftungen 600 Millionen € im Jahr geschenkt.

Ich berichtige tatsächlich: Die Bundesregierung hat natürlich kein Gesetz beschlossen, sondern es war der Nationalrat. (Abg. Strache: Auf Vorschlag der Bundesregierung!)

Die Stiftungseingangsbesteuerung wurde nicht halbiert, sondern das Schenkungs­steuergesetz und das Erbschaftssteuergesetz sind ausgelaufen und der Nationalrat hat eine neue Steuer für die Stiftungsbesteuerung eingeführt – und diese hat nicht dazu geführt, dass 600 Millionen € weniger im Staatshaushalt sind, sondern dass 10 Millio­nen € mehr im Staatshaushalt sind. Woher Sie diese 600 Millionen haben, ist mir so­wieso ein Rätsel, diese findet man nämlich überhaupt nirgends! Es sind 10 Millionen € mehr und nicht weniger, und es gibt eine neue, zusätzliche Steuer. (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Kollege Strache, nur ein Satz: Der Unterschied war, dass man früher für eine Schen­kung als Privatperson 15 bis 60 Prozent und für Stiftungen fünf Prozent zahlen musste. Jetzt zahlt niemand etwas, und die Stiftung zahlt etwas. Aus einem Privileg wurde ein Nachteil. (Beifall bei der SPÖ. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Strache.)

17.07

 


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