Sehr geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt, der jetzt zur Beschlussfassung ansteht, geht es auch darum, ein neues Straßenverkehrszeichen in Kraft zu setzen. Es geht dabei um die rechtskonforme Beschränkung des Gefahrguttransportes durch Tunnel. Dieses Zeichen zeigt hinkünftig an, dass Gefahrguttransporte nur in den mit Pfeilen angebotenen Fahrtrichtungen durchgeführt werden dürfen.
Wir erfüllen mit diesem Beschluss eine Bestimmung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf den Straßen und ersparen uns damit Beschränkungen des Güterverkehrs durch Tunnel.
Lassen Sie uns, meine Damen und Herren, mit einem gemeinsamen Beschluss wesentliche Entscheidungen treffen, um die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen zu verbessern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
22.27
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Wir haben heute eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Verhandlung, und wir haben jetzt doch schon einige Lobesworte dazu gehört; aber als Oppositioneller muss man natürlich auch die kritischen Punkte ein bisschen näher betrachten. Und da geht es unter anderem einmal um den Datenschutz.
Es gibt eine Ausschussfeststellung dazu – ich behaupte jedoch, jede Ausschussfeststellung ist der Beginn von Murks, denn besser wäre es, das Gesetz gleich so zu formulieren, dass es eindeutig ist, denn das erspart dann verschiedene Rechtsgänge. – Aber gut, soll sein.
Ziel ist es unter anderem, mit der Abschnittskontrolle sicherzustellen, dass auch ausländische Fahrer ihre Strafe zahlen. – Und was sagen die Experten des ÖAMTC dazu? – Fotos von vorne allein sichern nicht die zwischenstaatliche Datenweitergabe. Ein Beispiel dazu: Italien. Wie macht es Italien richtig? – Eine gewisse Zeit nach der Feststellung eines Delikts werden die Autofahrer zur Seite geholt und sofort, und zwar an Ort und Stelle, sozusagen beamtshandelt. Wenn man die Strafe nicht zahlt, wird entsprechend weiter agiert.
Der nächste Punkt: Höhere Strafen bringen nicht mehr Sicherheit. Da möchte ich bei meiner Vorrednerin, der Frau Abgeordneten Moser, anschließen: Es geht uns nicht um die Halbierung der Verkehrstoten. Das wäre nämlich Störung der Totenruhe. Wir wollen einfach nur, dass die Zahl der Toten halbiert wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Das ist aber schon sehr makaber!)
Auch dieser Wunsch wird wahrscheinlich in Summe ein Wunsch an das Christkind bleiben, denn wie das Beispiel der Alkofahrer zeigt, wo etliche Leute mit erhöhten Werten zum LCD-Test gehen, ist es so, dass auch dort diese Gesetze nicht wirklich etwas nützen. Der ÖAMTC sagt ein Ja zu sinnvollen Überwachungsmaßnahmen, aber ein Nein zum reinen Abkassieren.
Es würde ja noch angehen, wenn diese Strafgelder alleine in die ASFINAG gingen und für Verkehrsmaßnahmen genützt werden könnten, aber je nachdem, welcher Art das Delikt ist, kann es auch sein, dass die jeweilige Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinde das Geld kassieren. Und da sollte man natürlich eingreifen. Wir würden uns da jedenfalls eine Zweckwidmung beziehungsweise eine Zuordnung zu Verkehrsmaßnahmen wünschen.
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