Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 202

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hier vor einigen Wochen über die Gas-Energiekrise diskutiert haben. Wir müssen ne­ben der Steigerung der Energieeffizienz auch unsere erneuerbaren Energien maßvoll ausbauen. Und dazu gehört einfach auch die Wasserkraft. (Beifall beim BZÖ.)

Dafür wird es notwendig sein, die Ökologie und die Ökonomie unter einen Hut zu brin­gen, und ich glaube, und das beweisen auch die vielen Kraftwerksbetreiber in Öster­reich, dass das im Großen und Ganzen sehr gut gelingen kann und gelingen wird.

Es geht aber auch umgekehrt um die Behandlung bestehender Eingriffe der Kraft­werksbetreiber durch die Wasserrahmenrichtlinie, womit man vorsichtig sein muss. Da­her ist es wichtig, in diesem Umfeld für klare Spielregeln zu sorgen, klare Normen fest­zulegen, zum Beispiel wie diese Fischaufstiegshilfen aussehen müssen. Muss ich wirk­lich für jeden grüngestreiften Fisch eine Aufstiegshilfe machen, oder genügt es, sagen wir einmal 90 Prozent der Arten zu erhalten. Das eine ist mit dem anderen zum Teil in­kompatibel oder verursacht zumindest einen gewaltigen Mehraufwand.

Es geht auch um Beweissicherung, und es geht auch um Förderungen. Hier höre ich, dass das Umweltförderungsgesetz und das Ministerium Förderungen geschaffen ha­ben, die durchwegs zukunftsweisend und gut sind und angenommen werden.

Die Kleinwasserkraft zu nutzen, bedeutet CO2-Reduktion. Die Vermeidungskosten, die die Kleinwasserkraft in Hinblick auf CO2-Zertifikate erbringt, betragen rund 60 Millio­nen €, die wir uns dadurch ersparen. Das Potential, das wir noch hätten, sind nochmals rund 16 bis 27 Millionen € jährlich.

Allein durch die Kleinwasserkraftnutzung ersparen wir uns auch rund 220 Millionen € an Energieimporten. Weitere 85 bis 140 Millionen € wären möglich. Das heißt auf den Punkt gebracht: Die Wasserrahmenrichtlinie ist mit Maß und Ziel umzusetzen, es ist auf den richtigen Mix zu achten, dass wir klare Regelungen bekommen, dass wir ein Förderungsregulativ haben, das greift, wirksam ist und angenommen wird, und dass die Verfahren rasch durchgeführt und keine unnötigen Hürden dabei aufgebaut wer­den, denn nur so kann man auch sicherstellen, dass dem klaren Bekenntnis zur maß­vollen Wasserkraftnutzung auch die entsprechenden Taten folgen werden. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nun erteile ich Herrn Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich das Wort. – Bitte.

 


17.59.20

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ein­gangs möchte ich mich recht herzlich bedanken. Ich denke, dass allgemeiner Konsens in diesem Haus und in Österreich darüber besteht, dass wir eines unserer wertvollsten Güter, nämlich das heimische Wasser, unserer Bevölkerung in ausreichender Qualität und in ausreichender Menge zur Verfügung stellen wollen, und zwar jetzt und in Zu­kunft. Dem dienen all diese Maßnahmen.

Wenn hier die Forcierung der Wasserkraft im Zuge der verstärkten Nutzung der erneu­erbaren Energien andiskutiert wurde, so sage ich als Umweltminister auch Ja dazu. Die Wasserkraft ist ein zentraler Bestandteil der erneuerbaren Energie in Österreich. Wir haben eine einzigartige Lage, und die gilt es, effizient zu nutzen, was aber nicht heißt, dass dabei der Umweltschutz über Bord gekippt wird und dass sozusagen jedes Gebirgstal verbetoniert wird. Das will aber auch die Energiewirtschaft nicht.

Entscheidend ist dabei – und darum geht es mir bei der UVP-Gesetzesnovelle, die wir in Begutachtung geschickt haben –, dass es zu einer Beseitigung von unnötiger Büro­kratie kommt, dass nicht Mehrfachgutachten, Vielfachgutachten erstellt werden, die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite