Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 252

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Einfüh­rung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle

eingebracht in der 16. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. März 2009 im Zu­ge der Behandlung des Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorla-
ge (52 d.B.): Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung; Entscheidungen der Vertrags­parteien VI/35 und VII/19 über die Änderung oder Anpassung der Abfalllisten, die in den Anhängen VIII und IX enthalten sind (98 d.B.)

Jedes Jahr werden tausende Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert, die dann entweder thermisch entsorgt oder durch stoffliche oder thermische Verwer­tung zur Herstellung von Rohstoffen und Produkten verwendet werden. Eine Endlage­rung gefährlicher Abfälle in Österreich findet nicht statt, weil diese verboten ist.

Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird geheim gehalten, wo in Österreich welche Abfalle verbrannt oder verarbeitet werden. Nicht nur die betroffene Bevölke­rung, auch der Bürgermeister, der Gemeinderat und allfällig bestellte Umweltgemein­deräte werden in Unwissenheit gehalten.

Um zumindest den verantwortlichen Politikern in den Gemeinden wichtige Informatio­nen nicht vorzuenthalten, sollen im Rahmen einer Meldepflicht des Umweltministe­riums künftig Bürgermeister und Gemeinderat der betroffenen Gemeinde über die Ver­bringung gefährlicher Abfalle informiert werden. Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, das Amtsgeheimnis zu wahren, sofern ein solches im Zusammenhang mit der Verbringung von gefährlichen Abfällen in eine Gemeinde tatsächlich besteht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine jährliche Meldepflicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umzusetzen, aufgrund derer Bürgermeister und Gemeinderat über Art und Menge des in die betreffende Gemeinde verbrachten gefährlichen Abfalls informiert werden.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.26.41

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne das Basler Übereinkommen wür­de unsere Umwelt wohl schlechter dastehen.

Sinn des Basler Übereinkommens, das für Österreich am 12. April 1993 in Kraft getre­ten ist, ist ein weltweit umweltgerechtes Abfallmanagement. Im Anhang VIII des Über­einkommens sind die Abfälle angeführt, die als gefährlich gelten und damit einem Ex­portverbot unterliegen, im Anhang IX die Abfälle, die als nicht gefährlich gelten und kei­nem Exportverbot unterliegen.

 


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