Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 352

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müsste. Nein, das hat dann gedauert bis zum 29. Jänner 2009, sodass es dann letzt­lich am 9. Februar 2009 endlich einen Auslieferungsantrag gab – aber nein, nicht „Aus­lieferungsantrag“, denn die Formulierung der Staatsanwaltschaft ist ja eine andere:

Die Staatsanwaltschaft meint, es kann zum derzeitigen Ermittlungsstand nicht ausge­schlossen werden, dass ein politischer Zusammenhang besteht – und deshalb fragt man an, wie sich das der Immunitätsausschuss und in weiterer Folge heute das Ple­num hier vorstellen.

Die StA macht dann bei diesem Antrag den „Kunstgriff“ – wie das im Ausschuss dann beschlossen und hier berichterstattet wurde –, zu sagen, der inkriminierte Zeitpunkt sei der 12. Juli 2006; der Tag also, wo der Vertrag abgeschlossen wurde. So kann man sich elegant darüber hinwegretten, dass man nämlich in Wirklichkeit den politischen Zusammenhang hätte herstellen müssen. – Das ist das Unsaubere dieses Hauses, wie es bei dieser Lösung zutage tritt.

Wir haben einen Abänderungsantrag gestellt, in dem wir gesagt haben, es soll der poli­tische Zusammenhang festgestellt, aber gleichzeitig die Auslieferung beschlossen wer­den. Ich bin natürlich guter Dinge, dass sich diese Vorwürfe, die eigentlich gar nicht Ak­teninhalt sind, leicht aufklären lassen. Bis jetzt hat es ja da nichts anderes gegeben als einen anonymen Anzeiger, der sich in seinem Jargon einer ganz besonderen Diktion bedient, die sozusagen sehr nach „political correctness“ riecht, sodass man so unge­fähr weiß, woher das gekommen sein könnte.

Da wurde eine Diffamierungskampagne gestartet, die strafrechtlich und auch sonst in sich zusammenbrechen wird. Ich freue mich schon jetzt, dass sich die anständigen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses – auch Sie von den Grünen – bei Herrn Dr. Graf für Diffamierungen entschuldigen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

0.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


0.35.43

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident, ich werde die gesamte Re­dezeit ausschöpfen. – Herr Präsident! Hohes Haus! Man nimmt eine anonyme Anzei­ge, stellt die Öffentlichkeit her, verpackt das Ganze mit ein paar ideologischen Ingre­dienzien, heuchelt dann auch noch bei der Generalprokuratur, dass es ja nur darum gehe, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit nicht zu viel erfährt, schickt das Ganze dann aber – weil man ja angeblich keine Öffentlichkeit haben will – in Kopie an den Kollegen Kogler von den Grünen, weiters an die Kollegen Gahr und Kräuter sowie an die Kollegin Becher und sagt: Um Gottes willen, das haben wir doch nicht gewollt, dass das an die Öffentlichkeit kommt; uns ist es doch darum gegangen, zu verhindern, dass Martin Graf in der Öffentlichkeit angegriffen wird!

Dann gibt es einen Auslieferungsantrag, natürlich eine breite mediale Berichterstattung darüber – und dann wird es hoffentlich ein Verfahren geben. Diese Staatsanwältin ist mehr als säumig. Ich rate daher, dass man mit parlamentarischen Anfragen dafür sorgt, dass die Frau Justizministerin dieser Staatsanwälten Beine macht.

Und dann stellt sich heraus: Es war nichts! In der Zwischenzeit aber wurde Dr. Graf an­gepatzt.

Meine Damen und Herren, das ist genau der „Schutzzweck“, den das Immunitätsge­setz eben nicht will! Sie haben das mitzuverantworten, dass das so gespielt wird. Das ist das zweite Mal jetzt! Ich habe euch damals gewarnt, als es um die Auslieferung
der Kollegin Winter gegangen ist, dass das der falsche Weg ist. Und jetzt hat es schon dich (in Richtung des Abg. Dr. Graf) getroffen.

 


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