Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 249

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wesentlich wäre, im Asylverfahren durchgesetzt werden, und wir hätten eine ab­schließende Kompetenz.

Weiters zum Verfassungsgerichtshof: Wir stellen fest, dass im Verfassungsgerichtshof derzeit eine Verfahrensdauer von etwa acht Monaten gegeben ist. Das bedeutet eine Verbesserung in den letzten Jahren, und es ist auch im internationalen Vergleich nicht schlecht. Dennoch ist es unbedingt anzustreben, eine Verfahrensdauer von nicht länger als sechs Monaten einzuhalten. Auch in § 73 AVG ist ganz klar geregelt, dass über Anträge von Bürgern in Verwaltungssachen innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden ist. Es ist daher sehr unbefriedigend, dass im Instanzenzug selbst diese Verfahrensdauer dann nicht mehr eingehalten werden kann. Es sollten daher unbe­dingt alle Bestrebungen dahin gehen, dass wir diese Verfahrensdauer auch im Verfassungsgerichtshof entsprechend verkürzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu wären drei Punkte wesentlich. Das eine ist: Es gibt tatsächlich zu wenige Plan­stellen, vor allem für Ständige Referenten im Verfassungsgerichtshof. Zweitens sollte man das System der Sessionen überdenken. Ich bin überzeugt, dass es dann, wenn der Verfassungsgerichtshof ständig tagte, eine bedeutende Beschleunigung der Ver­fahren geben könnte. Es wäre auch notwendig, dass die Verfassungsrichter nicht nebenberuflich, sondern hauptberuflich tätig sind. Dadurch könnte sich auch eine Verfahrensbeschleunigung ergeben. Drittens wäre eben eine Entlastung durch einen „Fremdenrechtsgerichtshof“ sinnvoll, der ermöglicht, dass nicht mehr diese große Anzahl von Verfahren vom Asylgerichtshof an den Verfassungsgerichtshof gehen.

Mit Ende des Jahres 2008 gab es beim Verfassungsgerichtshof 2 200 offene Ver­fahren. Das ist ein Zustand, der sehr unbefriedigend ist. Und es ist zu erwarten, dass vor allem durch den Instanzenzug vom Asylgerichtshof diese Situation noch ver­schlechtert wird und dadurch ein Stau entsteht. Man sollte die genannten Maßnahmen treffen, um auch in diesem Bereich die Möglichkeiten des Bürgers, zu seinem Recht zu kommen, zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)

Erwähnt sei auch, dass es durchaus notwendig wäre, eine Möglichkeit zu schaffen, einen Präsidenten vorzeitig abzuberufen, nämlich gerade dann, wenn er, der ja in einer besonders sensiblen Situation ist, sich zu politischen Aussagen hinreißen lässt oder auch politisch an sich agiert. Das sollte nämlich nicht möglich sein! Wenn ein Präsident des Verfassungsgerichtshofs so agiert, dann sollte die Möglichkeit bestehen, ihn vor­zeitig abzuberufen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Thema Kontrolle – das ist auch immer ein großes Anliegen der FPÖ gewesen –: Es gibt ja diese zwei wesentlichen Instanzen, den Rechnungshof und die Volksanwalt­schaft. Im Zusammenhang mit der Volksanwaltschaft ist festzustellen, dass auch dort eine ganze Reihe von Kommissionen und Beschwerdemöglichkeiten geschaffen wurden. Es gibt die Patientenanwaltschaft, es gibt Bürgeranwälte, die Pflegeanwalt­schaft, die Behindertenanwaltschaft. Es gibt auch in diesem Bereich eine so große Zahl von Institutionen, dass der Bürger nicht mehr durchblickt, wo er sich hinwenden kann.

Es wäre daher ganz wichtig, das alles in der Volksanwaltschaft zu bündeln, denn dann wüsste der Bürger ganz genau, wo er hingehen kann, und hätte eine größere Sicher­heit am Weg zu seinem Recht. Es wäre weiters ganz wichtig, dass die Kompetenz der Volksanwaltschaft erweitert wird.

Wir wissen, dass es in den letzten Jahren eine ganz große Zahl von Ausgliederungen gegeben hat, nämlich etwa 50. Diese Ausgliederungen führen dann dazu, dass die Volks­anwaltschaft nicht mehr tätig werden kann. Die Volksanwaltschaft selbst bemän­gelt das auch regelmäßig. Wir sollten den Schritt setzen, dass wir die Kompetenz der Volksanwaltschaft zumindest der des Rechnungshofes – jetzt einmal im ersten


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