Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 85

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Lebenszeit knapp ist, und in der Betreuung von ambulanten und stationären Palliativ­patienten ist die individuelle Lebensqualität ein Ziel der Behandlung.

Patientenorientierte Palliativmedizin und Palliativpflege erfordern hohe Fachkompe­tenz, die Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer, psychosoziale Betreuung und Unterstützung. Es ergeben sich Aufgaben und Ziele, die nicht allein durch einen Gesundheitsfachberuf ausgefüllt werden können; für das hochkomplexe Ziel „Siche­rung einer hohen Lebensqualität“ ist vielmehr ein interdisziplinäres Team nötig, in dem verschiedene Kompetenzen und Ansichten vereint werden müssen. Mit in dieses Team gehören Ärzte, professionelle Pflegepersonen, Ergo- und Psychotherapeuten, Psycho­logen, ehrenamtliche Mitarbeiter ebenso wie Sozialarbeiter und Geistliche.

Die wichtigste Person im Betreuungsteam ist jedoch der Betroffene selbst: Seine Er­fahrungen und Informationen wie auch die seiner Angehörigen bilden schließlich die Grundlagen der palliativen Versorgung. Dieses Verständnis bedeutet jedoch, dass der Betroffene und seine Angehörigen als Teammitglieder auch in die relevanten Informa­tionen und in die Entscheidungen eingebunden sind.

Palliativ passt auch sehr gut in die Hauskrankenpflege. Meine Vorredner haben bereits angesprochen, dass das natürlich enorme Kosten verursacht. In der Bevölkerung gibt es den Spruch: Nicht einmal der Tod ist umsonst, denn der kostet das Leben!, und wenn wir verhindern wollen, dass vorher noch zusätzliche Kosten entstehen, wenn man in Würde sterben möchte – und es wollen alle Menschen in Würde sterben und vor allem nicht allein gelassen werden –, dann müssen wir als Volksvertreter und als Hohes Haus die Möglichkeiten schaffen, dass ein Sterben in Würde tatsächlich möglich ist.

Wir haben im Burgenland eine flächendeckende Versorgung durch alle Organisatio­nen, die es gibt, wie das Rote Kreuz, die Diakonie als kirchliche Institution oder auch meine Organisation, das Burgenländische Hilfswerk, und viele andere mehr. Wir betrei­ben diese Hospiz und Pflege, und ich hoffe, dass es auch in anderen Bundesländern, dass es österreichweit gelingt, alle Mittel aufzubringen, die notwendig sind, um jedem Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordne­ten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.


12.41.22

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Grünewald, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Initia­tive, die da ergriffen wurde. Ich glaube, dass wir jetzt mit dieser Vorlage einen wichti­gen Schritt setzen.

Ich sage immer: Eine gesunde Gesellschaft hat zwei Aufgaben zu erfüllen: die eine ist, neugeborene Babys und Kinder ins Leben hineinzuführen, und die andere ist, Sterben­de und unheilbar Kranke aus dem Leben hinaus zu begleiten. Das ist eine Sache der Menschenwürde und der Menschlichkeit.

Ich glaube, dass wir Hospiz und Palliativ einerseits als eine Verbesserung der Lebens­qualität von unheilbar Kranken und Sterbenden und auf der anderen Seite als Erleich­terung und Überwindung dieser schwierigen Situation für die Angehörigen verstehen müssen.

Im Mittelpunkt dieser Hospiz- und Palliativbetreuung müssen der Patient und der Ange­hörige stehen; der Patient mit der Linderung seines Leidens, mit einer vernünftigen und angepassten Schmerztherapie. Und es ist eine ganz wichtige Aufgabe der Politik, die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Ärzte und Pflegepersonal ausge-


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