Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 96

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so gesehen werden. Daher frage ich mich, warum man nicht hergeht und Wege sucht, diese Selbstbehalte wirklich endgültig abzuschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie wissen – und ich wiederhole mich wirklich ungern, da ich das an dieser Stelle schon ein paar Mal erklärt habe –, dass es bei der Abschaffung der Selbstbehalte für das Budget sowohl der Krankenkassen als auch des Gesundheitsbereichs im Generel­len natürlich eine Anlaufschwierigkeit gäbe und ein finanzieller Anlaufposten vorhanden wäre. Aber mittelfristig – und langfristig sowieso – könnte das sogar ein Geschäft für die Republik sein.

Hier sei nur das kleine Beispiel noch einmal angedeutet, noch einmal erklärt: Wenn heute aufgrund der hohen Selbstbehalte im niedergelassenen Bereich, zum Beispiel in der Zahnheilkunde, jemand ausweicht, dann geht er ins benachbarte Ausland. Dort lässt er sich bestimmte Dinge anfertigen. Dies reicht er dann ohne Selbstbehalt bei der Krankenkasse ein und bekommt es bezahlt.

Das bedeutet, das Geld, das er bekommen hat, ist ins Ausland abgeflossen und hat dort die Volkswirtschaft gestärkt. Das kann nicht unser Weg und das kann nicht unsere Intention sein!

Herr Minister, wir können heute natürlich nicht einen globalen Schlag im Großen und Ganzen machen, wie wir uns das vorstellen, das wissen wir. Deswegen gilt es in einem Teilbereich, in der Kinderheilkunde, damit zu beginnen, dort, wo es heute, das ist schon oft gesagt worden, auch wirklich die Schwächsten der Schwachen trifft, wo auch die Angehörigen unabhängig von dem psychischen Leid, das sie erfahren, dann auch noch mit einer finanziellen Notsituation konfrontiert werden. Dieser Antrag liegt vor.

Noch einmal: Wir ersuchen in aller Eindringlichkeit, die Selbstbehalte zu überdenken und abzuschaffen. Sie werden in uns, in der Opposition Mitstreiter finden, wenn Sie diesen Weg beschreiten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeord­nete Steibl zu Wort gemeldet. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.


13.21.08

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Karlsböck, in unserem Sozialversicherungssystem gibt es vor allem unter dem Blickwinkel des sozialen Ausgleichs schon eine weitge­hend beitragsfreie Familienversicherung, so nenne ich das. Es stimmt aber, da haben Sie recht, im ASVG gibt es in manchen Bereichen eine Kostenbeteiligung, wenn eine Leistung für einen Angehörigen in Anspruch genommen wird.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass bei der Ein­schränkung von Selbstbehalten ja auch von der letzten Regierung schon ein guter Schritt gesetzt und die Rezeptgebühr mit 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens be­schränkt worden ist. Was aber klarerweise auch in diesem Bereich nicht heißt, dass es keine Verbesserungsmöglichkeiten mehr gibt und keine Weiterentwicklungen bezie­hungsweise Entlastungsschritte mehr geben muss.

Werte Kolleginnen und Kollegen, dass das eigentlich nicht so leicht ist, das sehen wir auch, und da bin ich auch meinen Vorrednerinnen, sei es Frau Dr. Oberhauser oder auch Frau Kollegin Ursula Haubner, sehr dankbar, die auf die Verbesserungsmöglich­keiten bezüglich der Jugendlichen und Kinder hingewiesen haben.

Wir haben im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht, in dem der Herr Ge­sundheitsminister ersucht wird, mit den Ländern über Möglichkeiten der Reduzierung beziehungsweise Abschaffung des Selbstbehaltes bei Krankenhausaufenthalt von


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