Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 100

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Vierteljahresberichte, diese kommen ja immer ins Parlament – beweist, dass hier gut gearbeitet wird.

Für diese Gruppe von Unternehmungen haben wir mit diesem Gesetz Rahmenbedin­gungen geschaffen, die in Wirklichkeit strenger sind als die Rahmenbedingungen bei den Klein- und Mittelbetrieben. Wenn es um die Haftungsquote geht, die wir da ein­gehen, liegen wir zwischen 30 und 70 Prozent des haftungsrelevanten Gesamtkredit­betrages, bei kleineren Unternehmungen und bei der aws kann das bis zu 80 Prozent gehen. Das heißt, dass vom Bund eben nicht das gesamte Risiko übernommen wird, überhaupt nicht! Natürlich bleibt ein Risiko bei den Banken.

Natürlich schauen wir bei den Unternehmungen, die diesbezüglich vorstellig werden, sehr, sehr genau, dass sie jene Kriterien erfüllen, die wir auch schon klar im Gesetz festgeschrieben haben, selbst wenn hier Behauptungen aufgestellt worden sind, die allein beim Betrachten des § 4 Abs. 8 sofort widerlegt sind. Selbstverständlich hat da der Bundesminister für Finanzen gemeinsam mit dem Bundeskanzler Vorsorge zu tref­fen, und zwar aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung! Sie wissen also genau, quasi welches Auto Sie kaufen – weil Sie, Frau Abgeordnete Lichtenecker, diesen Vergleich angestellt haben.

Sie sehen es hier im Gesetz ganz genau – § 4 Abs. 8 Z 6 folgende –: Natürlich ist Be­dacht zu nehmen auf die „Erhaltung der Arbeitsplätze“, das ist unser oberstes Ziel, na­türlich geht es um eine „Angemessenheit der Vergütung von Organen, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen“ (Abg. Dr. Lichtenecker: Was heißt „angemes­sen“?), natürlich geht es um eine „Angemessenheit der Gewinnausschüttung an Eigen­tümer“ – na selbstverständlich! (Abg. Strache: Schwammig und nicht definiert!)

Wir wollen, dass diese Betriebe weiterhin in dieser ganz, ganz schwierigen Zeit interna­tional erfolgreich sein können, um Arbeitsplätze zu sichern (Abg. Bucher: Mehr Rechte für die Gewerkschaft haben Sie vergessen!) und um das zu gewährleisten, was wir in den letzten Jahren geschafft haben, nämlich den Anteil im Export Jahr für Jahr zu erhöhen.

Meine Damen und Herren! Wenn heute in der Früh der Finanzminister schon sagen konnte, dass es einen Österreich-Bonus gibt, dann ist dieser in den letzten Jahren aufgrund der Maßnahmen (Abg. Strache: Zu einem echten Malus geworden! Ein echter Malus!) auch der Vorgängerregierungen geschaffen worden, und das weisen auch alle internationalen Studien aus.

Dieses Gesetz, das heute hier im Hohen Haus beschlossen wird, schließt diese Lücke, und dieser Lückenschluss ist notwendig für die größeren Unternehmungen in Öster­reich: Diese sind letztendlich dann das Rückgrat, damit auch die kleineren Unterneh­mungen als Zulieferer – Herr Abgeordneter Stummvoll hat es angeschnitten – weiterhin das schaffen können, was unser oberstes Ziel ist, nämlich die Sicherung von Arbeits­plätzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


12.24.33

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatssekretär Lopatka hat ein­drucksvoll bestätigt, was die OECD und der Internationale Währungsfonds in den letz­ten Wochen über Österreich gesagt haben, dass nämlich die Maßnahmen in Sachen Konjunkturpakete, dass die Maßnahmen in Sachen Bekämpfung der Finanz- und Wirt­schaftskrise genau die richtigen waren.

 


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