Das ist historische Tatsache – und das hat überhaupt nichts mit der Situation zu tun, die wir hier heute diskutieren, meine Damen und Herren. Daher kann auch diese Argumentation bei unserer heutigen Geschäftsordnungsdebatte überhaupt nicht weiterhelfen.
Jetzt stelle ich mir die Frage: Warum will die ÖVP, unter all diesen Prämissen, Graf nicht abwählen? (Abg. Grosz: Weil sie aus den Fehlern ... gelernt hat!) – Es gibt mehrere Erklärungen. Das eine ist: Die ÖVP hat ein Fehlermanagement, das eben so läuft: Am besten zudecken und nicht darüber reden und diese Themen nicht befördern, sondern schauen, dass sie von der medialen Tagesordnung kommen! – Das widerspricht aber, bitte, Ihrem antifaschistischen Anspruch.
Nächster Punkt: Sie von der ÖVP wollen sich die Koalitionsoption FPÖ offenhalten. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Da könnten wir der Sache schon eine Spur näher kommen.
Der dritte Punkt ist: Ich habe ein bisschen den Verdacht, dass die ÖVP auch mit der FPÖ spielt und ganz froh ist, dass die FPÖ in der einen oder anderen politischen Frage erpressbar ist. Wir werden heute noch über das Korruptionsstrafrecht diskutieren, wo sich die FPÖ auffällig wohlverhaltend gegenüber den Regierungsvorschlägen benimmt, und ich bin mir nicht sicher, ob nicht genau dieses Kalkül der ÖVP dahintersteckt, immer wieder als Drohpotential diese Abwahl in der Schublade zu haben und dann, wenn es um heikle politische Fragen geht, das herauszuholen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)
Warum ist die Fristsetzung notwendig, und warum hinken alle Vergleiche, die hier gebracht wurden? – Kollege Donnerbauer, der UVP-Vergleich ist ein denkbar schlechter Vergleich. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: ...! Genau so funktioniert ihr!) Der Vorwurf beim UVP-Gesetz ist, dass es im falschen Ausschuss diskutiert wurde. Unser Antrag wurde im zuständigen Verfassungsausschuss ausführlich diskutiert. Nur wird offensichtlich der Weg gewählt, das durch Vertagungen auf die lange Bank zu schieben und eben keine Entscheidung zu wollen.
Nächster Punkt, das Beispiel Abwahlmöglichkeit für wichtige parlamentarische Organe. Der Rechnungshofpräsident, einer der wichtigsten Kontrollore der Republik, meine Damen und Herren, der heikle Berichte erstellt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – das ist schon mein Schlusssatz –, ist mit der Hälfte der Abgeordnetenstimmen hier abwählbar.
Alles Ausreden, meine Damen und Herren! – Treten Sie unserem Fristsetzungsantrag näher, schaffen Sie klare Verhältnisse! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, eine Frist bis zum 9. Juli 2009 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ – da sich nicht alle Abgeordneten der Grünen von den Sitzen erhoben haben –: Es sind nicht einmal alle Grünen dabei!)
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