Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 171

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


15.56.57

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Mit dem hier vorliegenden Familienrechts-Änderungsgesetz will man Antworten auf die gesellschaftliche Realität geben – Antworten, die längst notwen­dig sind, wenn wir uns die Zahl der Scheidungen, die Zahl der Lebensgemeinschaften, die Zahl der Alleinerzieherinnen anschauen. Ich sage, die Antwort ist leider Gottes un­vollständig. Es ist das, was vorliegt, ein Flickwerk. Man hat an ein paar Schrauben ge­dreht und dieses Gesetz jetzt ohne Begutachtung ins Parlament gebracht. Ich denke, es ist ein winziger Schritt in die richtige Richtung. Einige Dinge möchte ich gerade im Zusammenhang mit den Kindern hier kritisch erwähnen.

Der leichtere Zugang zum Unterhaltsvorschuss wäre der richtige Weg. Bisher war die Situation mehr als unbefriedigend, aber auch mit der jetzigen Vorlage, mit der jetzigen Lösung bleibt das so. Man hat zwar die Verfahren etwas verkürzt, indem man nicht warten muss, bis ein Exekutionsurteil, ein Gerichtsurteil vorliegt, sondern es besteht bereits der Anspruch, wenn das Verfahren zu laufen beginnt, aber man hat nicht die Lücken geschlossen für die Kinder, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt haben, weil der Unterhaltspflichtige – meistens ist es der Vater – krank ist, arbeitslos ist oder im Ausland lebt.

Ich denke, bei einem guten Gesetz, bei einer guten Änderung wäre hier Handlungsbe­darf gewesen, auch im Sinne der Armutsbekämpfung. Mein Kollege Scheibner als nachfolgender Redner wird daher noch einen Entschließungsantrag einbringen, dass die Lücken, die bestehen, geschlossen werden und dass man den Unterhaltsvorschuss generell auf eine Unterhaltssicherung für Kinder umstellt. (Beifall beim BZÖ.)

Das Zweite, was ich kritisch anmerken möchte: Es ist grundsätzlich gut, wenn man Patchworkfamilien mit mehr Rechten und Pflichten ausstattet, aber das darf nicht ohne Gleichklang mit den leiblichen Eltern geschehen. Meistens sind es die Väter, die hier in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn wir die Rechte und Pflichten der Stiefeltern verbessern, dann müssen wir auch jene der biologischen Eltern verbessern.

Wir alle wissen, wenn sich Eltern trennen, ist das für Kinder eine sehr, sehr große Be­lastung. Daher muss alles getan werden, damit die Kinder, die ein Recht auf Mutter und Vater haben, auch den Vater weiterhin als Bezugsperson haben. Daher meinen wir, dass die Obsorgeregelung in die Richtung überarbeitet werden soll, dass ein gleichwertiger Kontakt der Kinder mit beiden Elternteilen sichergestellt ist, sowohl mit dem Stiefelternteil als auch mit dem leiblichen Elternteil.

Ich weiß aus Erfahrung, dass es für Kinder auch eine neue Chance sein kann, wenn sie in einer neuen Partnerschaft ihrer Mutter oder ihres Vaters eingebettet sind und dort ein neues Familienleben haben, aber der leibliche Vater darf nicht darauf reduziert werden, dass er nur zahlt und sonst keinerlei Rechte in Anspruch nehmen kann.

Wir sagen Ja zu dieser Änderung, aber in Abstimmung mit der generellen Obsorge. Wir vom BZÖ haben uns erwartet, dass Sie, Frau Bundesministerin, bei diesem Fami­lienrechts-Änderungspaket, das ja schon einige Ministerinnen beschäftigt hat, den gro­ßen Wurf beziehungsweise einen großen Reformschritt machen werden, aber das, was uns hier vorliegt, ist lediglich ein Reformschrittchen. Daher meine ich, wir sind erst am Anfang. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

16.01

 


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