Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 185

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ten „Patchwork-Familien“ eine Nachbesserung der Gesetzeslage erfolgt, so ist es gleichwohl angebracht, in den oben beschriebenen Fällen – soll heißen: keine Patch­workfamilie, sondern lediglich unverheiratete Paare leben mit ihrem Kind zusammen – eine Anpassung vorzunehmen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.39.26

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte BesucherInnen auf den Rängen! Es mutet schon immer recht seltsam an, wenn sich VertreterInnen der Regierungsparteien hier herstel­len und abfeiern, was sie denn nicht alles für Österreichs Familien tun. Die ÖVP, indem sie sagt: Wir sind die Familienpartei und wir haben jetzt wieder einmal für die Lebens­situation unserer Familien eine wichtige Regelung nachgeschoben!, und die SPÖ, indem sie sich als die Partei, die für soziale Anliegen eintritt, hier herstellt und das hier abfeiert.

Tatsache ist, dass dieses Familienrechtspaket natürlich ein erster wichtiger Schritt ist – das hat mein Kollege Steinhauser schon ausgeführt –, aber Tatsache ist auch, dass genau in diesen beiden Belangen, nämlich bezogen auf die Lebenssituation der Fami­lien einerseits und auf die soziale Ausstattung, wenn man es so nennen will, auf die sozialen Rahmenbedingungen für die Familien andererseits, nicht ausreichend gesorgt ist, auch nicht durch dieses Familienpaket.

Frau Ministerin Bandion-Ortner, wenn Sie sagen, dass das Familienrecht nicht etwas Statisches, sondern etwas Bewegliches ist, dann fällt mir dazu das Bild von einem Dreirad ein. Das ist nämlich das Tempo, in dem Sie das Familienrecht vorantreiben. (Abg. Mag. Stefan: Kann nicht umfallen! Sehr stabil!) Demgegenüber gleicht die Ent­wicklung von Familien dem Tempo eines – wollen wir ökologisch bleiben – schnellen Rennrades, eines Downhill-Rennrades. (Abg. Scheibner: Es kann aber sein ...!) Sie mögen hier wirklich Schritte setzen, aber diese Schritte sind viel zu langsam. Wenn man zum Beispiel bedenkt, dass in der Schweiz seit 1976 eine Regelung für Patch­work-Familien vorliegt, dann kann man sich ausrechnen – wenn man der Mathematik mächtig ist –, wie viele Jahre wir hinterherhinken.

Ich möchte hier zwei Bereiche herausgreifen, zum einen die Patchwork-Familien. Es ist schon gesagt worden, wie viele Familien davon betroffen sind. Es wurde auch schon angesprochen, dass die vorgelegte Regelung nur für verheiratete Personen gelten soll. Das halten wir eben nicht für der Lebenssituation der österreichischen Familien ange­messen, denn Sie wissen genauso wie wir, dass es zahlreiche Patchwork-Familien gibt, in denen keine weitere Ehe geschlossen wurde, sondern die Ehepartner sich dar­auf verständigt haben, eben in Lebensgemeinschaft zu leben.

Wir wissen zum Beispiel, dass 24 Prozent der Lebensgemeinschaften Patchwork-Le­bensgemeinschaften sind, und dem stehen 6 Prozent der Ehepartner gegenüber, die Patchwork-Ehepartner sind. Das allein zeigt schon, dass es hier eine große Gruppe gibt, die in anderen Situationen lebt, die sich nicht entschlossen hat, ein zweites Mal zu heiraten, und die von Ihren Regelungen überhaupt nicht umfasst ist. Deswegen brin­gen wir auch einen Antrag ein, zu dem ich später noch kommen werde.

Es ist auch nicht einzusehen, dass bei Kindern ein Unterschied gemacht wird, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht, ob der Mann oder die Frau, mit der sie im Haushalt


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