Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 276

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Staatsvertrag von Wien verpflichtet, den Rechtszustand von vor dem 13. März 1938 wiederherzustellen beziehungsweise dort, wo dies nicht möglich ist, finanziellen Ersatz zu leisten. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurden der Vermögensvertrag mit dem Heiligen Stuhl und die vorliegenden gesetzlichen Regelungen im Jahre 1960 geschaf­fen, die bisher fünf Mal valorisiert wurden. Die Valorisierung erfolgt, wenn der Wertver­lust mehr als 20 Prozent beträgt.

Diese Novelle dient der rechtlichen Umsetzung der Inflationsabgeltung um die von 1996 bis zum Jahr 2007 eingetretene Geldwertminderung; das sind genau 23,95 Pro­zent Mehrkosten. Diese Mehrkosten betragen 284 372 € und sind im Bundesvoran­schlag 2009/2010 bereits berücksichtigt.

Wichtig scheint auch die Feststellung, dass es sich bei den gegenständlichen Leistun­gen um keine Subvention handelt, sondern um gesetzliche Verpflichtungen als Ersatz für Erträge, die aufgrund der entzogenen Vermögensmasse nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Ein dritter Bereich wird uns noch in diesem Jahr beschäftigen im Verhältnis Kirche zum Staat, und zwar im weiteren Sinn. Es ist nämlich im Koalitionsübereinkommen verein­bart, dass zum Thema Ethikunterricht eine Enquete stattfinden wird, und dort wird es um die zentrale Frage gehen, ob die Schulversuche zum Ethikunterricht auslaufen sol­len oder in welcher Form Ethikunterricht endgültig eingeführt werden soll. Ich glaube, dass das eine große Herausforderung für uns ist, und ich lade daher schon jetzt alle daran interessierten Abgeordneten ein, an dieser Enquete teilzunehmen.

Ein weiterer Bereich, der ebenfalls im Unterrichtsausschuss behandelt wurde und der einem eigenen Unterausschuss zugewiesen wurde, befasst sich mit dem Nationalen Bildungsbericht.

Meine Damen und Herren, ich möchte diesen Nationalen Bildungsbericht, der für jeden Bildungsinteressierten wirklich ein Lexikon ist, jedem, der an Bildung interessiert ist oder, wenn auch nur im Entferntesten, mit Bildung zu tun hat, ans Herz legen. Er ist tatsächlich eine wichtige Errungenschaft für die politische Diskussion, für unser tägli­ches politisches Geschäft in der Bildungspolitik, und ich freue mich schon auf die inten­siven Beratungen im entsprechenden Unterausschuss. (Abg. Neubauer: Zu welchem Thema reden Sie?)

Nicht zuletzt möchte ich nicht nur dem Koalitionspartner, sondern ganz besonders auch unserer Ministerin nicht nur zum Nationalen Bildungsbericht, sondern auch zur erfolgreichen Vereinbarung, dass es endlich auch in Österreich möglich sein wird, die Reifeprüfung zentral zu organisieren, die Fragen zentral zu stellen, sprich: zur Einfüh­rung der Zentralmatura gratulieren.

Ich glaube, es ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, neben den Schulstandards in der vierten und achten Schulstufe jetzt auch zentrale Vorgaben für die Matura zu haben. Ich bin überzeugt davon, dass das die Studierfähigkeit unserer jungen Menschen erhö­hen und auch zusätzlich Objektivität bringen wird. Das freut mich, und ich gratuliere recht herzlich der Frau Ministerin zu diesem tollen Erfolg. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.31.23

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute eine fast 24-prozentige Erhö­hung beziehungsweise Anpassung der staatlichen Beiträge an die evangelische Kir-


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