Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 279

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stand, und gemeint, das Ministerium hat es ja eh genehmigt. Dann sagte ich: Wo ist die Genehmigung? – Dann kam die Antwort: Ja, zur Kenntnis genommen.

Meine Damen und Herren, zur Kenntnis nehmen ist nicht genehmigen! Daher sage ich: Wenn es die Kirche hart auf hart haben will, dann beweise ich, dass die Kirchenbei­tragsordnungen seit Jahr und Tag – jedenfalls innerhalb der Verjährungszeiträume – keine hinreichende Rechtsgrundlage haben.

Wir werden das, wenn es hart auf hart geht, auch hinaufziehen zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, um einmal zu beweisen, dass man so schludrig auch im kirch­lichen Bereich nicht umgehen kann. Wenn man von den Menschen Gelder verlangt, dann müssen zumindest die Rechtsgrundlagen passen. Sonst hat niemand in diesem Land irgendetwas zwangsweise einzufordern.

Wenn man zwangsweise irgendetwas verlangt, dann müssen auch die Rechtsgrund­lagen im Einklang mit dem Gesetz stehen. Sonst gibt es keine Grundlage für zwangs­weises Einheben. (Beifall beim BZÖ.)

Daher appelliere ich an die Damen und Herren der kirchlichen Vertretungsorgane, ge­nau zu sein, wenn man beim Bürger in die Tasche greift – auch an Sie, Frau Bundes­minister, denn auch im Ministerium sollte man das durchaus genauer nehmen. Wenn man dem Bürger in die Tasche greift und ihn dann auch noch mit Verfahrenskosten auf dem Exekutionsweg belangt, dann müssen die Rechtsgrundlagen passen. Doch sie passen derzeit nicht!

Daher mein Appell, insbesondere an die römisch-katholische Kirche, vernünftig zu sein und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass man eine gewisse Breite auch in der Widmungsmöglichkeit vorsehen muss.

Wenn man hart auf hart geht, dann kann man es auch hart haben, aber dann beweise ich den Vertretern der Kirche, dass sie seit Jahr und Tag keine Rechtsgrundlage für die zwangsweise Einhebung von Kirchenbeiträgen besitzen. (Beifall beim BZÖ.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, bitte ich darum, bei den Wortmeldungen wenigstens mit einem Satz zu den vorliegen­den Materien Stellung zu nehmen. (Abg. Jarolim: ... jetzt damit um, was der Herr Kol­lege Stadler gesagt hat? Das kann man ja nicht ignorieren, was der Herr Kollege Stad­ler gesagt hat! Wie gehen wir damit um? – Abg. Zanger: Wir nehmen es zur Kenntnis!)

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. 3 Minuten einge­stellte Redezeit. – Bitte.

 


20.40.47

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Prä­sident, ich nehme an, es wird Sie freuen, dass ausgerechnet ich als Erster Ihrem Wunsch nachkomme und zumindest einen Satz zum bestehenden Gesetz sagen wer­de: Wir stimmen zu.

Es ist, denke ich, eine klare Angelegenheit: Die Republik Österreich kommt da im We­sentlichen nur ihren vertraglichen Verpflichtungen nach, und somit ist es für mich über­haupt keine Frage, dass wir Grüne da natürlich mit dabei sind „auf diesem Ticket“.

Eine spannende Diskussion hat jetzt allerdings gerade vorhin Herr Kollege Stadler an­geschnitten, denn diese Überlegungen sind natürlich durchaus nachvollziehbar, und ich glaube, wir müssen uns insgesamt, was das Verhältnis zwischen Staat und Kirche anlangt, vielleicht auch wieder einmal grundsätzlichere Gedanken machen: Wir sind für eine klare Trennung von Staat und Kirche, wir sind aber gleichzeitig natürlich auch da­für, dass die Arbeit der Religionsgemeinschaften in diesem Land nicht behindert wird,


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