Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 154

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Die vermehrten Unwetterkatastrophen, die gerade jetzt wieder unser Land heimsu­chen, zeigen uns schon, wie rasant der Klimawandel eigentlich fortschreitet. Die wich­tigste Maßnahme im Klimaschutz ist die Verringerung der Treibhausgase, und daher sehe ich es als unser aller Pflicht, zu trachten, dass dieses Gesetz so rasch wie mög­lich in Kraft tritt. Dass dieses Gesetz dann vollzogen wird und die Übertretungen be­straft werden, ist wohl selbstverständlich. Doch ob die relativ milde Strafbestimmung dann auch definitiv die gewünschte abschreckende Wirkung zeigt, ist zu untersuchen und meines Erachtens bei Bedarf zu assimilieren.

Doch dies allein ist noch immer zu wenig, soll doch das Umweltbewusstsein der Öffent­lichkeit noch mehr sensibilisiert werden, wobei das Umweltbewusstsein und das Um­weltverhalten meist sehr weit auseinanderklaffen. Unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker ist es, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn auch kleine Beiträge, wie zum Beispiel keine Spraydosen zu kaufen, die F-Gase enthalten, zeigen schon Vorbild­wirkung. Wir wissen, dass speziell Konsumentinnen und Konsumenten durch ihr um­weltbewusstes Kaufverhalten das Erzeugen von umweltfreundlichen Produkten fördern können.

Werte Kolleginnen und Kollegen, eine EU-weite Reduktion der Emissionen von F-Ga­sen ist aber meiner Meinung nach nur der erste Schritt in die richtige Richtung bezüg­lich unseres Klimawandels. Da der Treibhauseffekt bereits weltweit zu verspüren ist, müssten solche Gesetze auch über EU-Grenzen hinaus zum Tragen kommen.

Ich fordere Sie alle noch einmal auf, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009, wel­ches wirklich von großer Dringlichkeit ist, schnellstens zu verabschieden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.

 


14.38.54

Abgeordneter Erich Tadler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Wir haben den Umweltausschuss verlassen, weil der Umgang mit der Oppo­sition, den die Regierungsparteien an den Tag legen, nicht unbedingt der netteste, der schönste und der erträglichste ist. (Abg. Rädler: Politik ist nicht nett!) Ja, danke, Herr Grillitsch! (Abg. Hornek: Der hat ja gar nichts gesagt!) Im Ausschuss werden die oppo­sitionellen Kontrollrechte mehr oder minder mit Füßen getreten.

Die Umweltverträglichkeit und deren Prüfung ist noch immer Angelegenheit des Um­weltausschusses, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister.

Wo bitte ist der inhaltliche Zusammenhang, dass der Antrag vom Ausschuss gestellt werden kann und in einem anderen Ausschuss in Verhandlung genommen wird? Durch die Formulierung „im inhaltlichen Zusammenhang“ in der Geschäftsordnung hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass ein bloß loser Zusammenhang mit dem auf der Tagesordnung stehenden Verhandlungsgegenstand als Voraussetzung für einen solchen Ausschussantrag gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung nicht ge­nügt, Herr Hörl. (Abg. Hörl: Beleidigte Leberwurst! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Na heute will er nicht! (Abg. Ing. Westenthaler: Das sollte er zurück­nehmen! – Abg. Grosz: Das war genauso wie bei mir!)

Der Verhandlungsgegenstand und der Gegenstand des Ausschussantrages müssen vielmehr in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen. Wissen Sie, Herr Hörl, wer das geschrieben hat? – Der ehemalige VP-Klubdirektor Zögernitz in seinem Kommen­tar zur Geschäftsordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 


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