Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 264

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Manche von Ihnen lesen auch gerade jetzt sehr interessiert eine Wochenzeitung, die – wie auch manche andere Medien – relativ ungeniert Dinge publiziert, die sie nur durch Bruch von Gesetzen erhalten haben kann – auch jetzt wieder. Ich glaube, das sollte uns allen zu denken geben!

Jetzt, knapp ein Jahr nach seinem tragischen Ableben, werden genüsslich die entspre­chenden Akten über den verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider veröffentlicht. Das ist sehr verdächtig, denn eine Möglichkeit, wie diese Zeitschrift an diese Akten ge­kommen sein kann, ist der Weg über den Untersuchungsausschuss – wobei ich mich frage, warum diese Akten überhaupt an den Untersuchungsausschuss übermittelt wor­den sind, zumal dies kein Gegenstand der Untersuchung ist. Aber sie sind übermittelt worden!

Das sollte uns schon zu denken geben. Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Schuldzu­weisungen machen, aber das kann nicht sein – egal, um wenn es sich handelt! Es kann nicht sein, dass Dinge, die dem Ausschuss vertraulich übermittelt werden, an Me­dien weitergegeben werden, die das dann genüsslich breittreten. Hier geht es um den Schutz von Menschen, von Menschenrechten! Hier wird das Recht auf Aufklärung im öffentlichen Bereich bei Weitem überschritten! Es wird unsere Verantwortung sein, auf der einen Seite die Kontrollrechte auszuweiten, keine Frage, aber auf der anderen Sei­te auch die Schutzinteressen von unbescholtenen Bürgern entsprechend wahrzuneh­men. (Beifall beim BZÖ.)

23.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Aber das interessiert doch keinen Men­schen mehr! – Abg. Scheibner: Das glaube ich schon, dass Sie das nicht interessiert ...!)

 


23.06.37

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte nur kurz auf die Geschäftsordnung Bezug nehmen, die wir für die Präsidenten der Be­schwerdekommission vorsehen, die jetzt heißt „Parlamentarische Bundesheerkommis­sion für Beschwerdewesen“. Da möchte ich speziell auf deren Rederecht im Aus­schuss Bezug nehmen – und erwarte mir dabei einige interessante Dialoge.

Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, die Probleme unserer Soldatinnen und Soldaten näher kennenzulernen, diese gemeinsam breiter zu diskutieren und vielleicht besser verstehen lernen. Ich glaube, dass dies ein guter Weg ist, diesen Weg der Ge­schäftsordnung zu beschreiten. Ich glaube aber auch, dass wir in späterer Zeit auch überlegen sollten, die Beschwerdeführer auch im Bundesrat zu hören. Ich gehe davon aus, dass Föderalismus gerade beim Bundesheer nicht Halt machen sollte. Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam im Interesse der Bevölkerung und der Landesvertei­digung einfach mehr bewerkstelligen können! (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vor­sitz.)

Wir haben heute eine Sitzung gehabt, bei der wieder Probleme von Soldatinnen und Soldaten diskutiert wurden. Man möchte nicht glauben, wozu es kommen kann! Je mehr man darüber Bescheid weiß, desto eher ist man in der Lage, diese Probleme hintanzuhalten.

Ich danke hier für die einmütige Unterstützung und das gemeinsame Wollen, diese Ände­rung der Geschäftsordnung durchzuführen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Glaser.)

23.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


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