Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 44

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men, mit einem Asylgesetz, mit dem man so tut, als ob man die Probleme lösen würde, wie es die Bevölkerung von Ihnen verlangt. Dann ist natürlich klar, dass man die De­batte besser auf Mitternacht verlegt und der Bevölkerung nicht die Möglichkeit gibt, via TV-Gerät die Entlarvung dieses Placebos entsprechend mitverfolgen zu können. (Zwi­schenruf der Abg. Schönpass.) Das ist doch in Wahrheit der Hintergrund, warum man diese Tagesordnung so festgelegt hat! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Kollege Cap, Sie haben es ja gesagt: Es ist der Versuch, etwas zu machen. – Wir brauchen aber keine Versuche, sondern wir brauchen wirkliche Handlungen, und Sie haben mit dieser Novelle zum Asylgesetz die gravierenden Probleme noch immer nicht gelöst!

Der Grundsatz, dass, wenn jemand das Asylrecht hier missbraucht, etwa dadurch, dass er straffällig wird, das Asylverfahren zu beenden und er abzuschieben ist, ist im­mer noch nicht klargelegt. Hier muss es einen klaren Grundsatz geben, aber dieser wird wieder nicht durchgesetzt! (Beifall beim BZÖ.) Zweimal kann jemand stehlen – zwei Mal!, das ist ein Freibrief für Körperverletzung, für Nötigung, für gefährliche Dro­hung –, und er kann noch immer sein Dasein in Österreich entsprechend fristen, sehr wohlbestallt mit der entsprechenden Unterstützung von uns allen.

Wir haben es jetzt wieder gesehen: Da kommt ein Lkw nach Österreich mit einigen Dutzend Kurden – geschleppt; diese haben wahrscheinlich viele tausend Euro an die Schlepper bezahlt –, und diese werden nach Traiskirchen verfrachtet: Traiskirchen, ohne jede Überwachung. Und man höre und staune: Wo sind diese Kurden nach weni­gen Stunden? – Sie sind verschwunden! Da war die Verwunderung groß: Ja, die haben sich beim Morgenappell nicht gemeldet! (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Na wo sollen sie sich denn melden? – Die sind doch von den Schlepperorganisationen genau ge­brieft, genauso wie jene, die das Asylrecht missbrauchen wollen, von Anwälten und an­geblichen Hilfsorganisationen gebrieft sind, wie sie diese Gesetze missbrauchen kön­nen! Dem wollen wir einen Riegel vorschieben, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Straffällige sind abzuschieben, entsprechende Überwachung ist dort nötig, wo es einen entsprechenden Verdacht auf Missbrauch gibt.

Die Drittstaatsklausel, meine Damen und Herren, ist ein klares Gesetz: Es ist gültiges Recht, dass, wenn jemand aus einem unserer Nachbarländer nach Österreich kommt, das Verfahren in diesem Land durchzuführen ist. Da brauchen wir nichts mehr zu über­prüfen, sondern dieser Asylwerber ist in dieses Land zu bringen!

Betreffend Kettenanträge: Wenn jemand verfolgt wird, wenn jemand bedroht ist, dann wird er selbstverständlich all seine Argumente sofort vorbringen. Und wenn er das neue Argument erst dann einbringt, wenn sein erster Antrag abgelehnt wird, dann ist doch wohl evident, dass hier etwas nicht stimmt! – Auch diesbezüglich gibt es bei die­sem Gesetz keine entsprechenden Änderungen.

Dieser Asylmissbrauch ist nicht nur deshalb so verwerflich, weil dadurch die Sicherheit in unserem Land gefährdet wird, sondern auch, weil das Recht derer missbraucht wird, die es wirklich benötigen, weil diese Verfahren sich verschleppen, weil der Verwal­tungsapparat entsprechend überfordert ist. Dieser Missbrauch ist auch ein Missbrauch gegenüber den wirklich politisch, religiös oder rassisch Verfolgten, auch das sollten Sie endgültig zur Kenntnis nehmen und wirklich konkrete Maßnahmen setzen, so wie wir das immer wieder verlangt haben. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesminister, es ist ja schön, dass Sie nun hier sind – ich weiß nicht, ob Sie vielleicht ein Frühstück mit der Arbeiterkammer gehabt haben, und jetzt kommt mögli­cherweise noch ein Mittagessen mit der Gewerkschaft (Zwischenrufe der Abgeordne­ten Mag. Stadler und Grosz) –, aber ich sage Ihnen eines ganz klar und deutlich: Wir


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