Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 231

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hervorragend in österreichisches Recht umgesetzt wurden. Es ist erfreulich, dass es damit zu einer Rechtsbereinigung kommt, dass wir damit mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtseinfachheit haben.

Wir werden daher dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.48

21.48.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 322 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.48.49 13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (95 d.B.): Überein­kommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (357 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten. – Bitte.

 


21.49.11

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich bei dem hier zu genehmigenden Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus um eine Einvernehmensmaterie einerseits, andererseits um die Ge­nehmigung eben, wie gesagt, eines Übereinkommens des Europarats, das dann noch innerstaatlicher Umsetzung bedarf.

Ich darf mich kurz halten, denn wir sind uns Gott sei Dank und, ich glaube, richtigerwei­se einig, dass die Bekämpfung des Terrorismus eine wichtige Aufgabe ist. Und dass sich die Staaten und Mitglieder des Europarats in diesem Übereinkommen dazu be­kannt haben, gewisse Ausprägungen des Terrorismus entsprechend effizient zu be­kämpfen und auch bei der Bekämpfung des Terrorismus zusammenzuarbeiten, ist da­her richtig und gut.

Insbesondere möchte ich nur drei Tatbestände erwähnen, die im Übereinkommen be­sonders hervorgehoben werden: Das ist die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat, das ist die Anwerbung für terroristische Zwecke und das ist die Ausbildung für terroristische Zwecke.

Es besteht auch Einigkeit darüber, dass Teile dieses Europaratsübereinkommens in­nerstaatlich in unseren Strafgesetzen bereits umgesetzt sind, in manchen Teilen wird es noch einer Umsetzung bedürfen. Daher freut es mich, dass wir einerseits heute einig


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