Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 212

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werden, wie die Abfälle entsprechend weiterverwendet werden. Es handelt sich hier um enorme Mengen, und es ist daher wichtig, dass man weiß, wie diese Lager kon­trolliert werden. Es ist wichtig, dass diese Halden auch halten und nicht irgendwann einmal ein Problem darstellen.

Ich glaube, dass all die Maßnahmen, die in diesem Gesetz geschaffen werden, absolut sinnvoll und wichtig sind. Es sind darin auch Maßnahmen für die Anlagensicherheit, das heißt für die Sicherheit des Menschen, vorgesehen, und es sind durchaus auch weiterführende Maßnahmen für den Umweltschutz vorgesehen.

Alles in allem glaube ich, dass das einfach eine sinnvolle Erweiterung dieses Gesetzes ist, der wir eigentlich nur zustimmen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.51.07

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde auf die von der Bun­des­regierung vorgelegte Novelle zum Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz ein­gehen. Ziel dieser Änderung sind Anpassungen im Berufsrecht für Abschluss­prü­fungen auf hohem Niveau, auf einem Niveau, das im gesamten EU-Bereich Geltung hat.

Wesentlich ist, dass strenge Kriterien für die kontinuierliche Fortbildung geschaffen werden, die die Qualität sichern.

Auch wird die Unabhängigkeit der Prüfer gestärkt. Die Errichtung eines finanziellen und personell ausreichend dotierten Systems der öffentlichen Aufsicht sichert die Kontrolle. Durch diese externe Qualitätsprüfung, der sich alle Prüferinnen und Prüfer alle drei Jahre unterziehen müssen, werden klare Richtlinien zur Sicherstellung einer hohen Qua­lität festgelegt, einheitliche Standards geschaffen, und der Erstellung von Gefälligkeitsgutachten wird ein Riegel vorgeschoben. Das heißt, auch die Kontrolle wird kontrolliert, und das extern. (Beifall bei der ÖVP.)

All das sind Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität dienen, die aber den ver­träglichen Rahmen für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften durch überzogene Richtlinien nicht überschreiten dürfen.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine hohe Qualität der Prüfung hat eine besondere Bedeutung für unsere Betriebe und deren Mitarbeiter und dient auch der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Steigerung der Qualität sollte gerade in diesen Zeiten der Verän­derung eine wesentliche Zielsetzung sein, denn nur so können wir diese Um­bruchs­phase nutzen, um gestärkt in die Zukunft zu gehen, um den Wirtschaftsstandard Österreich mittel- und langfristig abzusichern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


18.53.09

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine geschätzten Damen und Herren! Zur Anpassung des Berufsrechts der Abschlussprüfer an EU-Normen, vor allem an die 8. EU-Richtlinie über Personen, die mit der Pflichtprüfung von Rechnungsunterlagen beauftragt sind, hat die Bundes­regie­rung diese heute vorhandenen Änderungsentwürfe zum Abschlussprüfungs-Qualitäts­sicherungsgesetz und zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz vorgelegt.

 


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